Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde
Gemeindeverwaltung geschlossen
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Gemeindeverwaltung geschlossen
Sehr geehrte Besucher,
die Gemeindeverwaltung bleibt vom 23. bis einschließlich 31. Dezember geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen sowie Ihren Familien und Freunden eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit. Genießen Sie die Feiertage, bleiben Sie gesund und starten Sie gut in das neue Jahr 2025.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
"Tag der offenen Tür" des Gemeindeamtes
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir laden Sie ganz herzlich zu einem "Tag der offenen Tür" unseres neuen Gemeindeamtes am Zittauer Platz 1 ein.
Sie haben am Dienstag, dem 10.12.2024 in der Zeit von 15:00 bis 17:30 Uhr die Möglichkeit, alle Räumlichkeiten zu besichtigen.
Wir freuen uns auf Sie.
Ihre Gemeindeverwaltung
Aktuelle Informationen der Gemeinde Oderwitz - Gewerbeamt
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Aktuelle Informationen der Gemeinde Oderwitz / Gewerbeamt
Das Gewerbeamt der Gemeinde Oderwitz (Zuständig auch für Gewerbeangelegenheiten der Gemeinde Oderwitz) bleibt auf Grund von Softwareumstellungen in der Zeit vom 5. Dezember bis 6. Dezember 2024 geschlossen.
Bitte beachten Sie dies, wenn Sie in dieser Zeit dringliche Termine anstehen haben.
Gemeindeverwaltung ist umgezogen
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Sehr geehrte Besucher,
Ihre Gemeindeverwaltung ist umgezogen. Sie finden uns an der neuen Anschrift
Zittauer Platz 1
02794 Leutersdorf
Telefonisch sind wir weiterhin unter der bekannten Rufnummer
(03586) 33070
erreichen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Grundsteuer 2025 - keine Zahlung ohne neuen Bescheid - Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid
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Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Gemeinde Leutersdorf informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle [nach dem 1. Januar 2025] ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
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