Die Gemeinde Leutersdorf stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt  


                                  einen Erzieher (m/w/d)


für die Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt der Gemeinde Leutersdorf

als Vertretung für Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Erziehungszeit befristet bis voraussichtlich 31.05.2028 ein.

Zu den Arbeitsaufgaben gehören:

- Betreuung der Kinder im Alter von 1 - 6 Jahre entsprechend der Anforderungen des Sächsischen Bildungsplanes

- sozialpädagogische Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern im Sinne einer familienergänzenden Betreuung unter Berücksichtigung
  der altersspezifischen Besonderheiten und individuellen Entwicklungen

- Unterstützung bei der Herausbildung sozialer Verhaltensweisen durch Schaffung von Bildungs-, Erfahrungs- und Erlebnisräumen sowie Erziehung zu Toleranz

- Planung und Dokumentation der pädagogischen Arbeit sowie Beobachtung, Dokumentation und Reflektion von kindlichen Bildungs- und
  Entwicklungsprozessen  
     

- Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung der Kindertageseinrichtung

- Umsetzung der Einrichtungskonzeption

 

Voraussetzungen:

- Abschluss als Staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) bzw. einen vergleichbaren anerkannten Abschluss

- Kontaktfreudigkeit und ein verständnisvoller Umgang mit Kindern und Eltern

- ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Einsatzbereitschaft und Flexibilität

- Teamfähigkeit

- Kommunikationsfähigkeit, Kreativität, Lernbereitschaft, Organisationsfähigkeit und Zuverlässigkeit

- Nachweis der Masernschutzimpfung


Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

Ihre Kurzbewerbung (Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnis über den Berufsabschluss)
richten Sie bitte bis zum 30.10.2025 an die

Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Zittauer Platz 1, 02794 Leutersdorf

oder elektronisch an:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Der entsprechende Nachweis ist hinter dem Bewerbungsschreiben anzufügen.

Wir weisen gemäß Art. 5 Abs. 1b und Art. 88 der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit §11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur durch Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden können.

Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027

Grundschule Leutersdorf

Schulanmeldung

Liebe Eltern,

alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 geboren sind, werden im August 2026 schulpflichtig und sind durch die Personensorgeberechtigten in der Grundschule anzumelden. Es sind an der Grundschule Leutersdorf alle Kinder anzumelden, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Leutersdorf haben und im vorgegebenen Zeitraum geboren wurden.

Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollenden,

können angemeldet werden.

Die Anmeldung findet in der Grundschule Leutersdorf

zu folgenden Terminen statt:

 

 

am Dienstag, dem 9. September 2025, von 14:00 – 18:00 Uhr

sowie

am Donnerstag, dem 18. September 2025, von 9:00 – 12:00 Uhr.

Bitte bringen Sie die Schulanmeldeunterlagen*, die Geburtsurkunde des Kindes, den Impfausweis und (wenn vorhanden) den Schein vom Jugendärztlichen Dienst sowie im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils den urkundlichen Nachweis mit.

Zur Schulanmeldung ist es nicht erforderlich, dass Ihr Kind teilnimmt.

 

* Die Unterlagen zum Ausfüllen finden Sie auf der Homepage der Grundschule Leutersdorf: www.gs-leutersdorf.de

 

 

 

 

 

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Gemeinde Leutersdorf informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle [nach dem 1. Januar 2025] ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Liebe Einwohner,

die Erledigung von Wahlangelegenheiten
im Zusammenhang mit der Einreichung
von Wahlvorschlägen ist am

Freitag, dem 10.05.2024

zu den üblichen Öffnungszeiten

von 9:00 bis 11:30 Uhr

 glich.

 

Für alle anderen Angelegenheiten bleibt die Gemeindeverwaltung Leutersdorf an diesem Tag geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung