Diese   Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.leutersdorf.de veröffentlichten Website der Gemeinde Leutersdorf.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer im Zeitraum von 01.08. bis 13.09.21 durchgeführten Selbstbewertung

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannte n Anforderungen

nur teilweise

vereinbar.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Umstellung von Links zu internen und externen Zielen von Buttons zu Text-Links bis 31.12.21
  • Überarbeitung der Inhalte bis zum 01.02.22
  • Einbindung der Funktionen Große Schriftgröße, Hoher Kontrast und Farbkombination bis zum 31.03.22
  • Bereitstellen der Vorlesen-Funktion bis zum 31.03.22

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Die Erklärung wurde 23.09.21 überarbeitet.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Gemeindeverwaltung Leutersdorf
Jürgen Reichel
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: (03 586) 330 714

Sie können gern auch das Kontaktformular zur Barriere-Meldung verwenden.

Link zum Barriere melden Formular

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Stefan Pöhler,
Besucheradresse: Albertstraße 10, 01097 Dresden
Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0351 564-12161
Fax: 0351 564-12169
Internet: www.inklusion.sachsen.de

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