Aktuelle Informationen der Gemeinde Oderwitz / Gewerbeamt

Das Gewerbeamt der Gemeinde Oderwitz (Zuständig auch für Gewerbeangelegenheiten der Gemeinde Oderwitz) bleibt auf Grund von Softwareumstellungen in der Zeit vom 5. Dezember bis 6. Dezember 2024 geschlossen.

Bitte beachten Sie dies, wenn Sie in dieser Zeit dringliche Termine anstehen haben.

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Gemeinde Leutersdorf informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle [nach dem 1. Januar 2025] ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Aufruf zur Einreichung Ihrer Vorhaben in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge

 

Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge stellt im Rahmen der Regionalentwicklung Budget für folgende Handlungsfelder zur Verfügung:
1. Grundversorgung und Lebensqualität, 2. Wohnen und 3. Bilden.

 

Nummer des Aufrufs:     01/2024

Start:                                16.02.2024

Antragsfrist:                    02.04.2024, 12:00 Uhr (Datum und Uhrzeit des Posteingangs)

Auswahlentscheidung:  26.04.2024

 

Anschrift:                        Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V. – Echostraße 2 – 02785 Olbersdorf – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Rechtsgrundlagen:       GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023–2027 (GAP-SP)

                                        Richtlinie LEADER 2023–2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

                                        LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Naturpark Zittauer Gebirge (LES)

 

Budget:                          Gesamt: 1.000.000 EUR, davon

                                        300.000 EUR für das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität

                                        500.000 EUR für das Handlungsfeld Wohnen

                                        200.000 EUR für das Handlungsfeld Bilden                                                    

Inhalt des Aufrufs:        Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt.
                                        Geförderte Maßnahmen, Fördersätze und Zuschussobergrenzen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.

Begünstigte:                  Kommunen, Unternehmen, natürliche Personen, nicht gewerbliche Zusammenschlüsse (z. B. Vereine)

Antragsunterlagen:       abrufbar unter www.regionalentwicklung-naturpark-zittauer-gebirge.de

Auswahlverfahren:       Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß den in der LES der Region Naturpark Zittauer Gebirge festgelegten Projektauswahlkriterien
                                       (siehe Pkt. 6.2 und 6.3, Seite 86 ff.) im Rahmen des für den Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets. Alle fristgerecht eingereichten
                                       Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien geprüft. Im Rankingverfahren muss das Vorhaben mit
                                       mindestens 33% der zu erreichenden Gesamtpunktzahl (ohne Bonuspunkte) bewertet werden.
                                       Der Termin der Koordinierungskreissitzung der Region Naturpark Zittauer Gebirge ist der 26.4.2024. Über das Votum des
                                       Koordinierungskreises erhalten Sie binnen vier Wochen eine schriftliche Information. Bei positivem Votum muss ein digitaler Antrag auf
                                       Förderung bei der Bewilligungsbehörde des Landkreises Görlitz gestellt werden.
                                       Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
                                      

Ansprechpartner / Beratung     
     
Julia Böske             +49 (0) 3583/797 2963                                   Dirk Herrmann                   +49 (0) 3583/796 2664
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  +49 (0) 152/0441 7729                                   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!         +49 (0) 173/8581 176

 

Eine Beratung durch das Regionalmanagement nach Terminvereinbarung wird empfohlen.
Alle weiteren Informationen unter: www.regionalentwicklung-naturpark-zittauer-gebirge.de

Handlungsfeld:

1. Grundversorgung und Lebensqualität

Maßnahme:

1.a) Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung wohnortnaher Angebote der Grundversorgung

1.b) Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Gesundheitsversorgung

1.c) Maßnahmen zur Verbesserung und Koordinierung der Alltagsmobilität

Fördersatz*:

70%

Zuschussobergrenze/n*:

investiv 100.000 € / nicht investiv 50.000 €

Maßnahme:

1.d (1) Maßnahmen zur Gestaltung von Begegnungsorten und deren multifunktionale Nutzung

1.d (2) Maßnahmen zur Stärkung des Engagements der Zivilgesellschaft

1.e) Maßnahmen zur Gestaltung der regionalen Lebensqualität und Kultur

1.f) Maßnahmen zur Entwicklung der Kommunen zu nachhaltig attraktiven Lebensorten

Fördersatz*:

70%

Zuschussobergrenze/n*:

investiv 100.000 € /nicht investiv 50.000 €

nicht investiv 50.000 €

investiv 100.000 € /nicht investiv 50.000 €

Handlungsfeld:

2. Wohnen

Maßnahme:

2.a) Maßnahmen zur Deckung des Wohnbedarfes als Hauptwohnsitz oder neue Wohnformen für Menschen mit besonderen Bedarfen

Fördersatz *:

35%

Zuschussobergrenze/n*:

investiv 70.000 €/ junge Familie* Obergrenze 80.000 € / Denkmal Obergrenze 100.000 € / nicht investive 20.000 €

Handlungsfeld:

6. Bilden

Maßnahme:

6.a) Bedarfsgerechter Ausbau von Freianlagen zur Entwicklung der Bildungslandschaft

6.b) Maßnahmen zur Erhaltung, Ausbau und Vernetzung von Bildungsangeboten in der Region Naturpark Zittauer Gebirge

Fördersatz*:

70%

Zuschussobergrenze/n*:

50.000 €

           

* Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte unserer LEADER-Entwicklungsstrategie (S. 75–82) und der Richtlinie LEADER 2023–2027 (s. o.).

Liebe Einwohner,

die Erledigung von Wahlangelegenheiten
im Zusammenhang mit der Einreichung
von Wahlvorschlägen ist am

Freitag, dem 10.05.2024

zu den üblichen Öffnungszeiten

von 9:00 bis 11:30 Uhr

 glich.

 

Für alle anderen Angelegenheiten bleibt die Gemeindeverwaltung Leutersdorf an diesem Tag geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Zweckverband Abwasserbeseitigung Obere Mandau

Seifhennersdorf, Leutersdorf, Kottmar

 

Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ ab dem Jahr 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung am 08.02.2023 die 2 Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen. Die 2. Änderungssatzung beinhaltet Änderungen bezüglich der Form der öffentlichen Bekanntgabe.

Die öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung "Obere Mandau" halbjährlich am letzten Mittwoch der Monate April und Oktober auf der Internetseite des Zweckverbandes unter https://www.zva‑oberemandau.de/aktuelles/.

Soweit eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist, erfolgt diese am Sitz des Verbandes. Im Bedarfsfall ist eine Sonderausgabe abweichend vom halbjährlichen Rhythmus zulässig

!!! Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen ab sofort nicht mehr im Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Ausgabe Süd !!!

 

Seifhennersdorf, den 18.07.2023

 

Karin Berndt

Verbandsvorsitzende

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