Breitbanderschließung und Freileitungsrückbau

Im Zuge des geförderten Breitbandausbaus werden an folgenden Stellen die NS-Freileitungen perspektivisch zurückgebaut: Die betreffenden Grundstückseigentümer haben dazu Post von der SachsenNetze HS.HD GmbH erhalten. Bei Fragen können Sie sich an den im Anschreiben genannten Planer wenden. Bauleiter der Breitbanderschließung vor Ort ist Herr Matthias David. Auch er steht beantwortet Fragen im Zusammenhang mit der Breitbanderschließung und dem Freileitungsrückbau. Er ist unter der Rufnummer +49 3583 756 404 zu erreichen. T.599.905.0140-TA2 - Mittelleutersdorf Friedrich-Ludwig-Jahnstr. bis HA8 Uferweg bis HA8 Straße der Jugend bis HA 12 Schmiedeweg HA7 T.599.905.0240-TA1 - Josephsdorf Folge Obere Str, Steinbruchstr.6 T.599.905.0240-TA2 - Neuspitzkunnersdorf Mittelweg zur alten Schule Straße der Republik 12-16 T.599.905.0240-TA3 - Wiesental Weberstraße 1-5, 18-49 Wiesental: 1-5, 8 und 16 -26 Pappelweg: 2-11 Am Hofeberg: 1-4 Dorfstraße: 6 Brückenweg: 1-3 Herwigsdorfer Straße: 1 und 2 Bevor die Freileitung abgerissen wird, müssen alle Hausanschlüsse auf Kabel umgestellt sein. Die Vorbereitung unsererseits, also das errichten der Hausanschlusskästen, erfolgt mit der Breitband-Baumaßnahme. Anschließend können die Eigentümer sich an einen eingetragenen Elektrobetrieb wenden, der die Umbaumaßnahmen am Haus realisiert. Es wird keine erneute Mitteilung seitens Sachsen Energie für eine Umstellung der Hausanschlüsse mehr geben, das bedeutet jeder Kunde muss selbständig handeln. Dafür haben die Eigentümer üblicherweise ein Jahr Zeit. In diesem Fall gewähren wir jedoch eine Frist von 2 Jahren. Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Viete Projektabwicklung Projektleiter Breitband SachsenNetze HS.HD GmbH Rosenstraße 32, 01067 Dresden www.Sachsen-Netze.de Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter www.Sachsen-Netze.de/datenschutz. Ein Unternehmen der SachsenEnergie

Aufruf zur Einreichung Ihrer Vorhaben im Naturpark Zittauer Gebirge

Information zur Teilrückzahlung der Abwasserbeiträge Sehr geehrte Bürger, Mit der Teilrückzahlung der Abwasserbeiträge wurde im Juni 2020 begonnen. Seit dem Inkrafttreten der Rückzahlungssatzung (RzS vom 12.06.2019) am 14.12.2019 wurden vom Dezember 2019 - Februar 2020 ca. 1.800 Anträge und vom März - Dezember 2020 ca. 250 Anträge gestellt. Insgesamt ist mit ca. 4.000 Anträge zu rechnen. Folgende Sachverhalte müssen geprüft werden: Anspruchsberechtigung, Flurstücksteilung, Neuvermessung, Zahlungseingang der ursprünglichen AW-Beiträge, Offene Forderungen, Eigentumswechsel, Erbfälle, Vollmachten u. a.. Dafür ist ein entsprechender Zeitkorridor erforderlich. Im Februar 2021 beginnt die Bearbeitung der ab 15.01.2020 gestellten Anträge. Der Zweckverband wird dieses zusätzliche hohe Arbeitspensum korrekt und ohne schuldhaftes Zögern bis spätestens 31.12.2022 abschließen. Das Warten auf die Antragsbearbeitung erzeugt bei einigen Antragsstellern Unruhe, was wir auch verstehen können. Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Gleichbehandlung weder das Bevorzugen von Anträgen noch aufwändige Einzelberatungen, die zu weiterem Zeitverzug führen, möglich sind. Für Misstrauen oder Sorge besteht jedoch kein Anlass. Alle Anträge werden fehlerfrei, so zügig wie möglich und mit dem laut Satzung festgelegten, für alle einheitlichen Erstattungen abgearbeitet. Wir bedanken uns bei allen Bürgern für das entgegengebrachte Verständnis und Vertrauen und wünschen ein gutes gesundes Jahr 2021. Ihr Mitarbeiterteam des ZVA „Obere Mandau“ Hinweis! Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird auch im neuen Jahr der Dienstbetrieb in der Geschäftsstelle des ZVA „Obere Mandau“ eingeschränkt. Gesprächstermine finden nur nach einer vorherigen Vereinbarung statt. Insofern wir in der Lage sind, stehen wir Ihnen per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und am Telefon (03586 / 451533) in den Sprechzeiten gern zur Verfügung. Seifhennersdorf, den 22.01.2021

Fachstellungnahme des LfULG zum »Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG« der Bundesgesellschaft für Endlagerung vom 28.09.2020 – zur Betroffenheit des Freistaates Sachsen Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfLUG) hat den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Teilgebieten in Sachsen geprüft und eine Fachstellungnahme veröffentlicht. Anlass waren die von der BGE im September 2020 bekanntgegebenen potenziellen Gebiete in Deutschland, die allein aufgrund ihrer geologischen Gegebenheiten grundsätzlich als Endlager für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen. Für das Gebiet des Freistaates Sachsen sind von der BGE Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.526 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Die fachliche Prüfung durch den Staatlichen Geologischen Dienst des LfULG ergab, dass circa 6.155 Quadratkilometer dieser Gesamtfläche nicht die erforderlichen Kriterien nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) erfüllen. Die Abweichung liegt darin begründet, dass die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in einigen Regionen der in Sachsen ausgewiesenen Teilgebiete nicht vorkommen. Zur Webseite des LfULG mit dem Zwischenbericht

Werner Griesbach, Autor der drei erschienenen Heimatbücher  über Leutersdorf, hat ein viertes Buch fertiggestellt. Auf knapp 100 Seiten stellt er unter dem Titel „Leutersdorf einst und jetzt“ die Veränderungen in unserem Ort vor. Dabei sind ausgewählte Objekte (Handwerksbetriebe, Geschäfte, Firmen) anhand zahlreicher Fotos aus Vergangenheit und Gegenwart dokumentiert. Es werden auch verdienstvolle Personen unserer Gemeinde im Bild vorgestellt und damit gewürdigt. Das Buch ist in zwei große Kapitel gegliedert: Leutersdorf und Spitzkunnersdorf.         Die limitierte Auflagenhöhe beträgt 600 Exemplare. Seit dem 30. November 2020 ist das Buch in den durch die „Leutersdorfer Fotokalender“ bekannten Verkaufsstellen zum Preis von 11,00 € erhältlich.

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