Information zur Teilrückzahlung der Abwasserbeiträge Sehr geehrte Bürger, Mit der Teilrückzahlung der Abwasserbeiträge wurde im Juni 2020 begonnen. Seit dem Inkrafttreten der Rückzahlungssatzung (RzS vom 12.06.2019) am 14.12.2019 wurden vom Dezember 2019 - Februar 2020 ca. 1.800 Anträge und vom März - Dezember 2020 ca. 250 Anträge gestellt. Insgesamt ist mit ca. 4.000 Anträge zu rechnen. Folgende Sachverhalte müssen geprüft werden: Anspruchsberechtigung, Flurstücksteilung, Neuvermessung, Zahlungseingang der ursprünglichen AW-Beiträge, Offene Forderungen, Eigentumswechsel, Erbfälle, Vollmachten u. a.. Dafür ist ein entsprechender Zeitkorridor erforderlich. Im Februar 2021 beginnt die Bearbeitung der ab 15.01.2020 gestellten Anträge. Der Zweckverband wird dieses zusätzliche hohe Arbeitspensum korrekt und ohne schuldhaftes Zögern bis spätestens 31.12.2022 abschließen. Das Warten auf die Antragsbearbeitung erzeugt bei einigen Antragsstellern Unruhe, was wir auch verstehen können. Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Gleichbehandlung weder das Bevorzugen von Anträgen noch aufwändige Einzelberatungen, die zu weiterem Zeitverzug führen, möglich sind. Für Misstrauen oder Sorge besteht jedoch kein Anlass. Alle Anträge werden fehlerfrei, so zügig wie möglich und mit dem laut Satzung festgelegten, für alle einheitlichen Erstattungen abgearbeitet. Wir bedanken uns bei allen Bürgern für das entgegengebrachte Verständnis und Vertrauen und wünschen ein gutes gesundes Jahr 2021. Ihr Mitarbeiterteam des ZVA „Obere Mandau“ Hinweis! Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird auch im neuen Jahr der Dienstbetrieb in der Geschäftsstelle des ZVA „Obere Mandau“ eingeschränkt. Gesprächstermine finden nur nach einer vorherigen Vereinbarung statt. Insofern wir in der Lage sind, stehen wir Ihnen per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und am Telefon (03586 / 451533) in den Sprechzeiten gern zur Verfügung. Seifhennersdorf, den 22.01.2021

Werner Griesbach, Autor der drei erschienenen Heimatbücher  über Leutersdorf, hat ein viertes Buch fertiggestellt. Auf knapp 100 Seiten stellt er unter dem Titel „Leutersdorf einst und jetzt“ die Veränderungen in unserem Ort vor. Dabei sind ausgewählte Objekte (Handwerksbetriebe, Geschäfte, Firmen) anhand zahlreicher Fotos aus Vergangenheit und Gegenwart dokumentiert. Es werden auch verdienstvolle Personen unserer Gemeinde im Bild vorgestellt und damit gewürdigt. Das Buch ist in zwei große Kapitel gegliedert: Leutersdorf und Spitzkunnersdorf.         Die limitierte Auflagenhöhe beträgt 600 Exemplare. Seit dem 30. November 2020 ist das Buch in den durch die „Leutersdorfer Fotokalender“ bekannten Verkaufsstellen zum Preis von 11,00 € erhältlich.

Information zum Bauvorhaben „Sanierung Abwasserpumpwerke Hetzwalde“ - APW Hetzwalder Ring 33a in Leutersdorf / OT Hetzwalde - APW Hetzwalder Weg 1a in Kottmar / OT Neueibau Mitteilungen zur Sanierung und AW-Entsorgung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie über das nächste Bauvorhaben informieren sowie die wichtigen Hinweise zur Abwasserentsorgung im ZVA „Obere Mandau“ mitteilen. Das Abwasser des Einzugsgebietes Hetzwalde und Neueibau wird im Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser fließt über SW-Kanäle im freien Gefälle zum APW Hetzwalder Ring 33a. Von hier wird es über eine Doppelpumpenstation und eine Druckleitung bis zum APW Hetzwalde Weg 1a gefördert. Von hier wird das Schmutzwasser ebenfalls durch eine Doppelpumpenstation bis zum Freispiegelkanal in der Dorfstraße gefördert. Das Schmutzwasser fließt danach über den Hauptsammler zum Klärwerk. Die o. g. Abwasserpumpwerke sind aufgrund vom Alter entsprechend den Anforderungen zu erneuern. Die Planungsleistung und Koordinierung des Bauvorhabens haben das Ingenieurbüro Risch GmbH und unsere technische Betriebsführerin SOWAG mbH aus Zittau übernommen. Mit der Bauleistung wurde die Firma Anlagenbau Schenke GmbH aus Weißenberg beauftragt. Der Bauzeitraum ist vom 31.08.2020 bis 09.10.2020 geplant. Bei dieser Sanierung sind keine Einschränkungen für die Anwohner zu erwarten. Trotzdem möchten wir Sie um Verständnis für mögliche Lärmbelastungen sowie im Bedarfsfall auftretende Durchfahrtbehinderungen bitten. Außerdem möchten wir Ihnen wichtige Hinweise bezüglich der Abwasserentsorgung übermitteln. A llgemeine Ausschlüsse lt. § 6 AbwS: Aufgrund von häufig auftretenden Störungen bei den o. g. Abwasserpumpwerken möchte der ZVA auf die Einhaltung der Abwassersatzung, v. a. § 6 der AbwS, hinweisen. Reinigung der Abwasseranlagen und Beseitigung der Verstopfungen und Störungen bedeutet einen erhöhten Kostenaufwand. Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung der Anlagen zur Abwasserbehandlung (Klärwerk, Abwasserpumpwerke o. ä.) beeinträchtigen. Dazu gehören folgende Stoffe, die in den letzten 3 Jahren sehr häufig Probleme verursacht haben: Küchenabfälle; Abgänge aus Tierhaltungen; große Menge an farbstoffhaltigem Abwasser, Öle und Fette; Textilien; Wischlappen; Stoff-, Papier- sowie Feuchttücher und Faserstoffe. Wir bitten alle Bürger entsprechend der Abwassersatzung, insbesondere § 6, Rücksicht zu nehmen und vor allem die genannten Stoffe von der Abwasserbeseitigung auszuschließen. Nicht weniger wichtig ist die Beachtung des Trennsystems für die RW- und SW-Beseitigung. Einleitungen des Niederschlagswassers in den Schmutzwasserkanal sind verboten. Starke Regenereignisse können negative destruktive Auswirkungen auf das Abwassernetz sowie ihre Umgebung haben. Hiermit möchten wir alle Bürger auffordern, solche Fehleinbindungen in Zukunft zu vermeiden ggf. die bestehenden auszubinden. Auf der Web-Seite des Zweckverbandes finden Sie die Abwassersatzung sowie die Sprechzeiten der Geschäftsstelle. Mit freundlichen Grüßen Radka MackováGeschäftsstellenleiterin

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