Landkreis Görlitz: Ab sofort Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen verboten Landkreis Görlitz, 23.06.2021 09:12 Uhr Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern im Landkreis Görlitz sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Wie in den vorangegangenen Jahren veranlasst die angespannte Wasserhaushaltssituation das Landratsamt Görlitz, als Untere Wasserbehörde, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche den Eigentümern und Anliegern an oberirdischen Gewässern die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Gebrauch untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt AB SOFORT bis einschließlich 30. September 2021 oder bis auf Widerruf. Vom Verbot ausgenommen sind gewerblich arbeitende Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe sowie Wasserentnahmen zum Zwecke der Viehtränke. Darüber hinaus wird insbesondere in Trockenzeiten, mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt, an eine sparsame Verwendung von Wasser appelliert. Die erforderliche öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt im heutigen Landkreisjournal (Ausgabe 23. Juni 2021) sowie auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter http://bekanntmachungen.landkreis.gr/. Der sogenannte Gemeingebrauch, also das Schöpfen per Hand, bleibt dagegen von dieser Allgemeinverfügung unberührt und ist weiterhin zulässig. Auch Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern insbesondere für Beregnungszwecke sind gehalten, sich an die in dem Bescheid auferlegten Bestimmungen zu halten. Diese beinhalten Einschränkungen für die Entnahme in vorherrschenden Niedrigwassersituationen und sind an die Bedingung geknüpft, einen Mindestwasserabfluss im Gewässer sicherzustellen. Auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen können die Wasserstände und Durchflüsse abgelesen werden. Besonders in den kleineren Zuflüssen bestehen kritische Situationen bis zum Austrocknen der Quellgebiete. Die Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes in unseren Gewässern sowie verschiedenste wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen sind vom Durchfluss bestimmter Wassermengen abhängig und sicherzustellen. Daher sind die nunmehr behördlich angeordneten Einschränkungen angemessen und im Interesse des Gemeinwohls erforderlich. Absender der Meldung: Pressestelle Landratsamt Görlitz

Fachstellungnahme des LfULG zum »Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG« der Bundesgesellschaft für Endlagerung vom 28.09.2020 – zur Betroffenheit des Freistaates Sachsen Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfLUG) hat den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Teilgebieten in Sachsen geprüft und eine Fachstellungnahme veröffentlicht. Anlass waren die von der BGE im September 2020 bekanntgegebenen potenziellen Gebiete in Deutschland, die allein aufgrund ihrer geologischen Gegebenheiten grundsätzlich als Endlager für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen. Für das Gebiet des Freistaates Sachsen sind von der BGE Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.526 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Die fachliche Prüfung durch den Staatlichen Geologischen Dienst des LfULG ergab, dass circa 6.155 Quadratkilometer dieser Gesamtfläche nicht die erforderlichen Kriterien nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) erfüllen. Die Abweichung liegt darin begründet, dass die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in einigen Regionen der in Sachsen ausgewiesenen Teilgebiete nicht vorkommen. Zur Webseite des LfULG mit dem Zwischenbericht

Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten im Naturpark Zittauer Gebirge – Regionalbudget 2021 Aufruf 01-05-2021 Der Aufruf erfolgt am 17. Mai 2021.Der Aufruf erfasst Teile der LEADER-Entwicklungsstrategie.Veröffentlichung im Internet unter folgender Internet-Adresse: https://www.stadtsanierung-zittau.de/regionalentwicklung/foerdermittelaufrufe darüber hinaus kommuniziert über:die Aushänge der Kommunen im Naturpark Zittauer Gebirge Das für den Aufruf bekannt gegebene Regionalbudget beträgt insgesamt 150.000 €.Stichtag für die Einreichung der Anträge ist am 25. Juni 2021 um 12.00 Uhr.Termin für die Sitzung des Gremiums zur Vorhabenauswahl ist am 9. Juli 2021. Die Abrechnung der Kleinprojekte muss bis zum 12.11.2020 beim Regionalmanagement Naturpark Zittauer Gebirge eingegangen sein. Vorhaben sind einzureichen bei:Regionalmanagement NATURPARK ZITTAUER GEBIRGEZittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbHInnere Weberstraße 3402763 Zittau Hier erhalten Sie auch Beratung, weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen.Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns!Regionalmanagement NATURPARK ZITTAUER GEBIRGEZittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbHInnere Weberstraße 3402763 ZittauAnsprechpartner: Justyna Makowska-BeckertTelefon: 03583 778820Fax: 03583 778899Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Lukas ZscherneckTelefon: 03583 778816Fax: 03583 778899Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! USA Washington, D.C. Vorhaben sind einzureichen bei: Regionalmanagement NATURPARK ZITTAUER GEBIRGE Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Innere Weberstraße 34 02763 Zittau Hier erhalten Sie auch Beratung, weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen.

Versteigerung des Löschfahrzeuges der Ortsfeuerwehr Leutersdorf Das außerdienstgestellte Löschfahrzeug der Ortsfeuerwehr Leutersdorf wird aktuell bei der VEBEG GmbH Berlin als Treuhand-Verwertungsgesellschaft des Bundes versteigert. Die Versteigerung läuft bis zum 20.04.2021, 13:00 Uhr. Feuerwehrwagen Mercedes 917 AF 4x4EZ: 07/98, ca. 18.000 kmMotorleistung 125 kW; Doppelkabine, Kofferaufbau mit Rollläden, mit Teilen der feuerwehrtechnischen Beladung, AHK; Dellen und Kratzer, Ausbauspuren Funk und Sondertechnik... Standort: 02794 Leutersdorf Link zur Versteigerung

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