Pufferzone für die Afrikanische Schweinepest umfasst auch die Gemeinde Leutersdorf

Amtstierärztliche Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse und weiterer Anordnungen zur Umsetzung der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 13.07.2021 Az.: 25-5133/125/32 in der Sperrzone 1 (Pufferzone)

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung und die Karte können auf der Internetseite des Landkreises Görlitz eingesehen werden.

Regeln für die Allgemeinheit:

1. Personen, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind, haben Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach näherer Anweisung des örtlich zuständigen Landratsamtes durchzuführen. Entsprechendes gilt für Hunde, die mit Wildschweinen oder Teilen davon in Berührung gekommen sind.

2. Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt (z.B. Messen, Versteigerungen usw.).

3. Die Errichtung von Absperrungen mit einem wildschweinsicheren Zaun ist zu dulden.

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