Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde
Grundsteuer 2025 - keine Zahlung ohne neuen Bescheid - Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid
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Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Gemeinde Leutersdorf informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle [nach dem 1. Januar 2025] ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Gemeindeverwaltung nur für Wahlangelegenheiten geöffnet
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Liebe Einwohner,
die Erledigung von Wahlangelegenheiten
im Zusammenhang mit der Einreichung
von Wahlvorschlägen ist am
Freitag, dem 10.05.2024
zu den üblichen Öffnungszeiten
von 9:00 bis 11:30 Uhr
möglich.
Für alle anderen Angelegenheiten bleibt die Gemeindeverwaltung Leutersdorf an diesem Tag geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ ab dem Jahr 2023
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Zweckverband Abwasserbeseitigung Obere Mandau
Seifhennersdorf, Leutersdorf, Kottmar
Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ ab dem Jahr 2023
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung am 08.02.2023 die 2 Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen. Die 2. Änderungssatzung beinhaltet Änderungen bezüglich der Form der öffentlichen Bekanntgabe.
Die öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung "Obere Mandau" halbjährlich am letzten Mittwoch der Monate April und Oktober auf der Internetseite des Zweckverbandes unter https://www.zva‑oberemandau.de/aktuelles/.
Soweit eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist, erfolgt diese am Sitz des Verbandes. Im Bedarfsfall ist eine Sonderausgabe abweichend vom halbjährlichen Rhythmus zulässig
!!! Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen ab sofort nicht mehr im Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Ausgabe Süd !!!
Seifhennersdorf, den 18.07.2023
Karin Berndt
Verbandsvorsitzende
1. Projektaufruf der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge für die LEADER-Förderperiode 2023-2027
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Aufruf zur Einreichung Ihrer Vorhaben in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge
Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge stellt im Rahmen der Regionalentwicklung Budget für folgende Handlungsfelder zur Verfügung:
1. Grundversorgung und Lebensqualität, 2. Wohnen und 3. Bilden.
Nummer des Aufrufs: 01/2024
Start: 16.02.2024
Antragsfrist: 02.04.2024, 12:00 Uhr (Datum und Uhrzeit des Posteingangs)
Auswahlentscheidung: 26.04.2024
Anschrift: Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V. – Echostraße 2 – 02785 Olbersdorf – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Rechtsgrundlagen: GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023–2027 (GAP-SP)
Richtlinie LEADER 2023–2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Naturpark Zittauer Gebirge (LES)
Budget: Gesamt: 1.000.000 EUR, davon
300.000 EUR für das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
500.000 EUR für das Handlungsfeld Wohnen
200.000 EUR für das Handlungsfeld Bilden
Inhalt des Aufrufs: Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt.
Geförderte Maßnahmen, Fördersätze und Zuschussobergrenzen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.
Begünstigte: Kommunen, Unternehmen, natürliche Personen, nicht gewerbliche Zusammenschlüsse (z. B. Vereine)
Antragsunterlagen: abrufbar unter www.regionalentwicklung-naturpark-zittauer-gebirge.de
Auswahlverfahren: Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß den in der LES der Region Naturpark Zittauer Gebirge festgelegten Projektauswahlkriterien
(siehe Pkt. 6.2 und 6.3, Seite 86 ff.) im Rahmen des für den Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets. Alle fristgerecht eingereichten
Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien geprüft. Im Rankingverfahren muss das Vorhaben mit
mindestens 33% der zu erreichenden Gesamtpunktzahl (ohne Bonuspunkte) bewertet werden.
Der Termin der Koordinierungskreissitzung der Region Naturpark Zittauer Gebirge ist der 26.4.2024. Über das Votum des
Koordinierungskreises erhalten Sie binnen vier Wochen eine schriftliche Information. Bei positivem Votum muss ein digitaler Antrag auf
Förderung bei der Bewilligungsbehörde des Landkreises Görlitz gestellt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Ansprechpartner / Beratung
Julia Böske +49 (0) 3583/797 2963 Dirk Herrmann +49 (0) 3583/796 2664
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! +49 (0) 152/0441 7729 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! +49 (0) 173/8581 176
Eine Beratung durch das Regionalmanagement nach Terminvereinbarung wird empfohlen.
Alle weiteren Informationen unter: www.regionalentwicklung-naturpark-zittauer-gebirge.de
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Handlungsfeld: |
1. Grundversorgung und Lebensqualität |
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Maßnahme: |
1.a) Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung wohnortnaher Angebote der Grundversorgung |
1.b) Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Gesundheitsversorgung |
1.c) Maßnahmen zur Verbesserung und Koordinierung der Alltagsmobilität |
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Fördersatz*: |
70% |
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Zuschussobergrenze/n*: |
investiv 100.000 € / nicht investiv 50.000 € |
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Maßnahme: |
1.d (1) Maßnahmen zur Gestaltung von Begegnungsorten und deren multifunktionale Nutzung |
1.d (2) Maßnahmen zur Stärkung des Engagements der Zivilgesellschaft |
1.e) Maßnahmen zur Gestaltung der regionalen Lebensqualität und Kultur |
1.f) Maßnahmen zur Entwicklung der Kommunen zu nachhaltig attraktiven Lebensorten |
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Fördersatz*: |
70% |
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Zuschussobergrenze/n*: |
investiv 100.000 € /nicht investiv 50.000 € |
nicht investiv 50.000 € |
investiv 100.000 € /nicht investiv 50.000 € |
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Handlungsfeld: |
2. Wohnen |
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Maßnahme: |
2.a) Maßnahmen zur Deckung des Wohnbedarfes als Hauptwohnsitz oder neue Wohnformen für Menschen mit besonderen Bedarfen |
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Fördersatz *: |
35% |
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Zuschussobergrenze/n*: |
investiv 70.000 €/ junge Familie* Obergrenze 80.000 € / Denkmal Obergrenze 100.000 € / nicht investive 20.000 € |
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Handlungsfeld: |
6. Bilden |
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Maßnahme: |
6.a) Bedarfsgerechter Ausbau von Freianlagen zur Entwicklung der Bildungslandschaft |
6.b) Maßnahmen zur Erhaltung, Ausbau und Vernetzung von Bildungsangeboten in der Region Naturpark Zittauer Gebirge |
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Fördersatz*: |
70% |
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Zuschussobergrenze/n*: |
50.000 € |
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* Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte unserer LEADER-Entwicklungsstrategie (S. 75–82) und der Richtlinie LEADER 2023–2027 (s. o.).
Kanalinspektion in Kottmar/OT Neueibau und Leutersdorf
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Zweckverband Abwasserbeseitigung Obere Mandau
Seifhennersdorf, Leutersdorf, Kottmar
Kanalinspektion in Kottmar/OT Neueibau und Leutersdorf
Im Zweckverbandsgebiet, in der Gemeinde Kottmar / OT Neueibau und der Gemeinde Leutersdorf, werden voraussichtlich bis 11. August 2023 durch die Firma Rohr- und Kanalservice Dietmar Berndt Löbau GmbH Abschnitte des Abwasserkanals gespült und auf Schäden überprüft. Die Kanalstrecke betrifft folgende Straßenabschnitte:
Gemeinde Kottmar / OT Neueibau:
- das gesamte Abwassernetz von der Hutungstraße 10 / vom Hetzwalder Weg 11 bis Hauptstraße 90
Gemeinde Leutersdorf:
- Sachsenstraße 6 / Zur Heinrichshöhe bis Am Oberen Teich 3 / Friedenstraße 12
- Sachsenstraße 16 - 24
Die Firma Berndt informiert die Anwohner der betreffenden Straßenabschnitte kurz vor Beginn der Arbeiten durch den Einwurf von Hinweiszetteln in die Briefkästen.
Während der Arbeiten kann es zum kurzzeitigen Rückstau des Abwassers in den Kanalabschnitten kommen. Insbesondere sollten Eigentümer von Grundstücken, deren Hausanschlüsse mit nur geringen Höhenunterschied (Achtung: Keller- Anschlüsse!) in den Hauptkanal eingebunden sind oder die keine bzw. eine nicht funktionsfähige Rückstausicherung laut Abwassersatzung besitzen, zum Zeitpunkt der Kanalreinigung prüfen, ob sich ein Rückstau bis in das Abwassernetz des Grundstücks oder des Gebäudes / Kellers bildet. In diesen Fällen sollten Sie sofort die vor Ort tätigen Arbeitskräfte der Firma Berndt persönlich oder telefonisch unter 03585/4682150 informieren, um geeignete Maßnahmen einzuleiten und Schäden zu vermeiden.
Während der Arbeiten kommt es vorübergehend auch zu Verkehrsbehinderungen. In Einzelfällen müssen die Arbeiter der Firma Berndt auch die Grundstücke betreten. Wir bitten Sie daher im Vorfeld um Ihr Verständnis und das Betreten Ihres Grundstückes von den Mitarbeitern zuzulassen. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass Ihre Hausanschlussschächte frei zugänglich sind und bei Bedarf benutzt werden können.
Falls Sie noch Fragen oder Hinweise haben, können Sie sich an die Mitarbeiter der SOWAG mbH (technische Betriebsführung) unter 0173 5686068 wenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Seifhennersdorf, den 17.07.2023
Radka Macková
Geschäftsstellenleiterin
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