Information zum Bauvorhaben
„Sanierung Abwasserpumpwerke Hetzwalde“
- APW Hetzwalder Ring 33a in Leutersdorf / OT Hetzwalde
- APW Hetzwalder Weg 1a in Kottmar / OT Neueibau

Mitteilungen zur Sanierung und AW-Entsorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie über das nächste Bauvorhaben informieren sowie die wichtigen Hinweise zur Abwasserentsorgung im ZVA „Obere Mandau“ mitteilen.

Das Abwasser des Einzugsgebietes Hetzwalde und Neueibau wird im Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser fließt über SW-Kanäle im freien Gefälle zum APW Hetzwalder Ring 33a. Von hier wird es über eine Doppelpumpenstation und eine Druckleitung bis zum APW Hetzwalde Weg 1a gefördert. Von hier wird das Schmutzwasser ebenfalls durch eine Doppelpumpenstation bis zum Freispiegelkanal in der Dorfstraße gefördert. Das Schmutzwasser fließt danach über den Hauptsammler zum Klärwerk.

Die o. g. Abwasserpumpwerke sind aufgrund vom Alter entsprechend den Anforderungen zu erneuern. Die Planungsleistung und Koordinierung des Bauvorhabens haben das Ingenieurbüro Risch GmbH und unsere technische Betriebsführerin SOWAG mbH aus Zittau übernommen. Mit der Bauleistung wurde die Firma Anlagenbau Schenke GmbH aus Weißenberg beauftragt.

Der Bauzeitraum ist vom 31.08.2020 bis 09.10.2020 geplant. Bei dieser Sanierung sind keine Einschränkungen für die Anwohner zu erwarten. Trotzdem möchten wir Sie um Verständnis für mögliche Lärmbelastungen sowie im Bedarfsfall auftretende Durchfahrtbehinderungen bitten.

Außerdem möchten wir Ihnen wichtige Hinweise bezüglich der Abwasserentsorgung übermitteln.

Allgemeine Ausschlüsse lt. § 6 AbwS:

Aufgrund von häufig auftretenden Störungen bei den o. g. Abwasserpumpwerken möchte der ZVA auf die Einhaltung der Abwassersatzung, v. a. § 6 der AbwS, hinweisen. Reinigung der Abwasseranlagen und Beseitigung der Verstopfungen und Störungen bedeutet einen erhöhten Kostenaufwand.

Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung der Anlagen zur Abwasserbehandlung (Klärwerk, Abwasserpumpwerke o. ä.) beeinträchtigen. Dazu gehören folgende Stoffe, die in den letzten 3 Jahren sehr häufig Probleme verursacht haben: Küchenabfälle; Abgänge aus Tierhaltungen; große Menge an farbstoffhaltigem Abwasser, Öle und Fette; Textilien; Wischlappen; Stoff-, Papier- sowie Feuchttücher und Faserstoffe.

Wir bitten alle Bürger entsprechend der Abwassersatzung, insbesondere § 6, Rücksicht zu nehmen und vor allem die genannten Stoffe von der Abwasserbeseitigung auszuschließen.

Nicht weniger wichtig ist die Beachtung des Trennsystems für die RW- und SW-Beseitigung. Einleitungen des Niederschlagswassers in den Schmutzwasserkanal sind verboten. Starke Regenereignisse können negative destruktive Auswirkungen auf das Abwassernetz sowie ihre Umgebung haben.

Hiermit möchten wir alle Bürger auffordern, solche Fehleinbindungen in Zukunft zu vermeiden ggf. die bestehenden auszubinden.

Auf der Web-Seite des Zweckverbandes finden Sie die Abwassersatzung sowie die Sprechzeiten der Geschäftsstelle.

Mit freundlichen Grüßen

Radka Macková
Geschäftsstellenleiterin

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