Gemeinde Leutersdorf

Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung

der Gemeinde Leutersdorf vom 20.09.2022

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat am 22. April 2024 auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist, mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leutersdorf vom 20.September 2022, beschlossen:

Artikel 1

Der § 10 erhält folgenden Wortlaut:

§ 10
Stellvertretung des Bürgermeisters

 

Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf den Vorsitz im Gemeinderat und die Vorbereitung seiner Sitzungen und auf die Repräsentation der Gemeinde.

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Leutersdorf, den 22. April 2024

Scholze
Bürgermeister

 

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.   die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.   Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt­machung der Satzung verletzt worden sind,

3.   der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.   vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)         die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)         die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Leutersdorf, den 22. April 2024

Scholze
Bürgermeister

Gemeinde Leutersdorf

Bekanntmachung

der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

für die Wahl zum Bürgermeister 2024

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat in seiner Sitzung am 18. März 2024 mit Beschluss Nr. 18/03/24 die nachfolgend aufgeführten Personen in den Gemeindewahlausschuss für die Wahl zum Bürgermeister am 1. September 2024 gewählt.

 

      Jürgen Reichel                                                                              als Vorsitzenden

      Silke Gleißenberger                                                                      als stellvertretende Vorsitzende

      Mario Menzel                                                                                als Beisitzer

      Karina Hitziger                                                                              als Beisitzerin

      Barbara Gröllich                                                                            als stellvertretende Beisitzerin

      Frank Hielscher                                                                            als stellvertretenden Beisitzer

 

Die Anschrift des Gemeindewahlausschusses lautet:

 

      Gemeindewahlausschuss

      der Gemeinde Leutersdorf

      Sachsenstraße 9

      02794 Leutersdorf

 

Der Gemeindewahlausschuss ist für persönlichen oder postalischen Kontakt ausschließlich unter dieser Anschrift zu erreichen.

 

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

Leutersdorf, den 12. April 2024

 

Scholze
Bürgermeister

Gemeinde Leutersdorf

 

Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats

in der Gemeinde Leutersdorf am 9. Juni 2024

 

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 8. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat am 9. Juni 2024 im Wahlkreis der Gemeinde Leutersdorf zugelassen, die hiermit bekanntgegeben werden.

 

Wahlvorschlag 1             Freie Wähler Leutersdorf

                                      mit 12 Bewerbern

 

Wahlvorschlag 2             Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

                                      mit 10 Bewerbern

 

 

Für die oben bezeichnete Wahl wurde beim Wahlvorschlag 1:

Freie Wähler Leutersdorf

folgende sich bewerbende Personen zugelassen:

 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Beruf oder Stand

Geburts­jahr

Hauptwohnung

1.

Herzog

Sebastian

Fleischermeister

1985

02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf

2.

Berndt

Robin

Kaffeeröster

1984

02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf

3.

Ratzmann

Thomas

Einzelhändler

1972

02794 Leutersdorf

4.

Seifert

Oliver

Betriebsleiter

1979

02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf

5.

Schellenberger

Corinne

Sachbearbeiterin

1973

02794 Leutersdorf

6.

Kopsch

Andreas

Textilfacharbeiter

1965

02794 Leutersdorf

7.

Seidel

Marco

Hochbaupolier

1976

Zur alten Schule 8,

02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf

8.

Steinberg

Antje

Beamtin

1972

02794 Leutersdorf

9.

Bitterlich

Felix

Schornsteinfegermeister

1999

02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf

10.

Mering

Maik

Dipl-Ing. Fahrzeugtechnik

1979

Dorfstraße 32 C,

02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf

11.

Kunert

Dominik

Handelsvertreter

1989

02794 Leutersdorf

12.

Enders

Michael

Abteilungsleiter Engineering

1983

02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf

 

Für die oben bezeichnete Wahl wurde beim Wahlvorschlag 2:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

folgende sich bewerbende Personen zugelassen:

 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Beruf oder Stand

Geburts­jahr

Hauptwohnung

1.

Krause

Sebastian

Geschäftsführer

1986

02794 Leutersdorf

2.

Lindner

Annette

Zahnärztin

1974

02794 Leutersdorf

3.

Marschner

Gabriele

Hauptamtsleiterin

1960

02794 Leutersdorf

4.

Neumann

Matthias

Rentner

1957

Pappelweg 6 A

02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf

5.

Roscher

Ulf

Sozialversicherungsfachangestellter

1969

02794 Leutersdorf

6.

Scholze

Bruno

Bürgermeister

1944

02794 Leutersdorf

7.

Seidel

Friedhart

Rentner

1951

Dorfstraße 30,

02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf

8.

Vass-Buntrock

Janine

Reisefachfrau

1974

02794 Leutersdorf

9.

Weber

Ralf

Fleischermeister

1973

02794 Leutersdorf

10.

Werder

André

Geschäftsführer

1972

Geschwister-Scholl-Straße 1 K,

02794 Leutersdorf

 

Leutersdorf, den 12. April 2024

Scholze
Bürgermeister

Gemeinde Leutersdorf

Bekanntmachung

der Wahl zum Bürgermeister am

1. September 2024 und

für einen etwaigen zweiten Wahlgang

am 22. September 2024

in der Gemeinde Leutersdorf

I. Zu wählen ist

Am 1. September 2024 findet in der Gemeinde Leutersdorf die Wahl zum Bürgermeister statt. Als Termin für einen etwaigen zweiten Wahlgang wurde der 22. September 2024 festgelegt. Gleichzeitig wird am 1. September 2024 die Wahl zum Sächsischen Landtag (nach § 57 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz – KomWG organisatorisch verbunden) durchgeführt.

Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Sind Unterstützungsunterschriften erforderlich, so beträgt die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften 40 je Wahlvorschlag. Die Stelle ist hauptamtlich.

 

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

(1) Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl

  frühestens am Tag nach der Bekanntmachung und

  spätestens am 27. Juni 2024, bis 18:00 Uhr,

beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf schriftlich einzureichen.

(2) Wahlvorschläge können von Parteien, von Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.

(3) Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang, sofern sie nicht nach § 44 a Abs. 2 Nr. 1 KomWG bis zum 6. September 2024, 18:00 Uhr, zurückgenommen werden oder bis zum 6. September 2024, 18:00 Uhr, nach § 44 a Abs. 2 Nr. 2 KomWG geändert werden.

 

III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge, beizufügende Unterlagen

(1) Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) eingereicht werden. Er muss enthalten:

1.    als Bezeichnung des Wahlvorschlags den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers für die Bürgermeisterwahl muss dessen Familiennamen als Bezeichnung enthalten.

2.    Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit,

3.    Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist.

(2) Als Beruf des Bewerbers ist derjenige anzugeben, der zurzeit als Hauptberuf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde.

(3) Dem Wahlvorschlag sind beizufügen

1.    eine Erklärung jedes Bewerbers nach dem Muster der Anlage 17, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat (§ 6 a Absatz 2 des KomWG) und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist,

2.    eine Erklärung des Bewerbers zum Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 41 Absatz 3 des KomWG) gemäß § 49 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung nach dem Muster der Anlage 18 KomWO.

3.    beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung eine Ausfertigung der nach § 6 c Absatz 7 des Kommunalwahlgesetzes anzufertigenden Niederschrift mit der erforderlichen Versicherung an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 19 KomWO und die Versicherung an Eides statt soll nach dem Muster der Anlage 20 KomWO, auch unmittelbar auf der Niederschrift, gefertigt werden,

4.    beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung oder einer Partei zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation eine gültige Satzung, soweit die nicht gemäß § 6 Absatz 3 des Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist,

5.    beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlags eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 21 KomWO

(4)       Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen.

(5)       Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen zu unterzeichnen, die an der Versammlung nach § 6 c Absatz 2 teilgenommen haben.

(6)       Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers ist von diesem eigenhändig zu unterzeichnen.

(7)       In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden.

(8)       Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unterschriften nach § 6 a Absatz 4 für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger.

(9)       Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich.

(10)     Für die Einreichung des Wahlvorschlags einschließlich aller Anlagen ist die elektronische Form ausgeschlossen.

 

IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften

(1) Jeder Wahlvorschlag muss in Gemeinden mit mehr als 2.000 und bis zu 5.000 Einwohnern von 40, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages, Wahlberechtigten der Gemeinde, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlberechtigten haben ihre Unterstützungsunterschrift, nach Einreichung des Wahlvorschlags, während der üblichen Öffnungszeiten, bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 3, Einwohnermeldeamt), Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge zu leisten.

Am Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (27. Juni 2024) ist die Unterzeichnung bis 18:00 Uhr möglich.

Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.

(2) Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags

1.             im Sächsischen Landtag vertreten ist oder

2.             seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf vertreten ist,
 

bedarf abweichend von Absatz 1 keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.

Darüber hinaus benötigt auch ein Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften, der als Bewerber den amtierenden Amtsinhaber enthält.

(3) Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist.

(4) Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten.

(5) Der Wahlberechtigte kann eine von ihm geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurücknehmen.

 

V. Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen

Indem die Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 KomWO) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 KomWO) und – soweit sie Bürgerinnen/Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter

https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html

auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

Hinweis

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Leutersdorf, den 12. April 2024

Scholze
Bürgermeister

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Leutersdorf

 

Mit Beschluss-Nr. 13/03/24 stellte der Gemeinderat Leutersdorf den Jahresabschluss 2018 wie folgt fest:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf stellt die Jahresrechnung 2018 gemäß § 88b SächsGemO fest.

Die Jahresrechnung 2018 schließt mit folgendem Ergebnis:

1. Ergebnisrechnung

      -ordentliche Erträge                                                                         5.235.276,22 €

      -ordentliche Aufwendungen                                                             4.870.455,15 €

ordentliches Ergebnis                                                                       364.821,07 €

      -außerordentliche Erträge                                                                   138.005,97 €

-außerordentliche Aufwendungen                                                       135.955,87 €

      Sonderergebnis                                                                                    2.050,10 €

            Gesamtergebnis                                                                               366.871,17 €

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 364.821,07 € wurde in die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.
Der Überschuss im Sonderergebnis von 2.050,10 € wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

 

 2. Finanzrechnung

            -Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                         4.775.145,81 €

            -Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                        3.928.666,07 €

            Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                  846.479,74 €

            Zahlungsmittelsaldo aus laufender Investitionstätigkeit                    137.356,80 €

            Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit                                          0,00 €

            Änderung des Zahlungsmittelbestandes                                     983.698,16 €

            Endbestand an liquiden Mitteln                                               10.008.466,12 €

      

3. Vermögensrechnung

            Aktiva/Passiva                                                         je                 40.214.559,95 €

            Umfang der Korrekturen in EB                                                             6.261,73 €

 

Die Mehr- oder Mindereinnahmen werden gebilligt; die über- bzw. außerplanmäßigen

Ausgaben werden genehmigt.

Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss mit Anlagen und Anhängen wird dauerhaft öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme in die Jahresrechnung erfolgt im Gemeindeamt Leutersdorf, Sachsenstr. 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 10,
unabhängig von den üblichen Sprechzeiten.

 

Scholze
Bürgermeister

 

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