Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung

der Gemeinde Leutersdorf vom 20.09.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat am 9. September 2024 auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leutersdorf vom 20.September 2022, beschlossen:

Artikel 1

1.    Im § 4 Abs. 1 werden die Worte „3. der Kultur- und Sportausschuss“ angefügt.

2.    Im § 4 Abs. 3 werden die Worte „§§ 6 und 7“ durch die Worte „§§ 6, 7 und 7a“ ersetzt.

3.    Im § 6 Abs. 1 wird die Ziffer 4. gestrichen, aus den Ziffern 5., 6. und 7. werden die Ziffern 4, 5. und 6.

4.    Im § 6 Abs. 2 Punkt 10 werden nach den Worten „der Technische Ausschuss“ die Worte „ oder der Kultur- und Sportausschuss nach § 7 a Abs. 1“ eingefügt.

5.    Im § 7 Abs. 1 wird die Ziffer 8. gestrichen, aus der Ziffer 9. wird die Ziffer 8.

6.    Nach dem § 7 wird der § 7 a eingefügt:

§ 7 a
Kultur- und Sportausschuss

(1)  Die Zuständigkeit des Kultur- und Sportausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:

1.    soziale und kulturelle Angelegenheiten,

2.    Sport-, Spiel-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen,

3.    Veranstaltungen der Gemeinde

4.    Abschluss von Verträgen mit Vereinen

5.    Angelegenheiten der Vereinsförderung

(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Kultur- und Sportausschuss über:

1.    die Bewilligung von nicht im Haushalt einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als 500,00 Euro bis zu 3.000,00 Euro,

2.    die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als 10.000,00 Euro bis zu 30.000,00 Euro,

3.    die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen, Dienstleistungen und Gagen) bei Auftragswerten von mehr als 10.000,00 Euro netto bis zu 30.000,00 Euro netto,

4.    Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 1.000,00 Euro, aber nicht mehr als 2.500,00 Euro im Einzelfall.

5.    Erarbeitung der und Beschlussfassung über die Grundsätze von Großveranstaltungen und Events der Gemeinde.
 

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Leutersdorf, den 10.09.2024

 

Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.   die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.   Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.   der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO  wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.   vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Leutersdorf, den 10.09.2024

 

Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

 

Ortsübliche Bekanntgabe

Gemeinde Leutersdorf

Gemäß § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
wird der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltplanes für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom

16.10.2024 bis 24.10.2024

im Gemeindeamt Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 10, öffentlich ausgelegt.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 15.11.2024 Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Die Einwendungen gegen den Entwurf sind bis zum 08.11.2024 im Gemeindeamt Leutersdorf, Sachsenstr. 9, 02794 Leutersdorf zu erheben
und ab 11.11.2024 im Gemeindeamt Leutersdorf, Zittauer Platz 1, Rechnungsamt, 1. OG, 02794 Leutersdorf.

Die Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan kann an den angegebenen Tagen unabhängig von den üblichen Sprechzeiten erfolgen.

Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß
§ 54 Abs. 2 S. 2 SächsGemO

 

 

 

Gemeinde Leutersdorf

Öffentliche Auslegung
Entwurf des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Solarpark Leutersdorf Spitzkunnersdorfer Straße"

 

Mit Beschluss-Nr. 54/08/24 vom 05.08.2024 hat der Gemeinderat Leutersdorf den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Leutersdorf Spitzkunnersdorfer Straße", bestehend aus:

- Planfassung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan und textlichen Festsetzungen vom 08.05.2024

- Begründung vom 08.05.2024 mit Umweltbericht und Bilanzierung vom 08.05.2024

- Vorhabenbeschreibung vom 08.05.2024

- Bodengutachten vom 31.05.2023

- Reflexions-/Lichtgutachten vom 16.11.2023

gebilligt.

Der  Entwurf wird entsprechend § 3 Abs.1 BauGB im Zeitraum

vom 09. September bis einschließlich 11. Oktober 2024 

im Zimmer 1 (Bauwesen) der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken vorgebracht werden. Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen. 

Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs.1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Leutersdorf unter https://www.leutersdorf.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar, sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1044765 mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Geltungsbereich:

 

 

Leutersdorf, den 16.08.2024

 

Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

 

Ordner-/Dokumentname Hinzugefügt  
20240508_PVLEUT-ARC-2-B-PLAN-ENTWURF.pdf
Popular 1.45 MB
23/08/2024 10:48:25
20240508_PVLEUT-Begründung-ENTWURF.pdf
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23/08/2024 10:48:24
20240508_PVLEUT-Umweltbericht-ENTWURF.pdf
Popular 1.71 MB
23/08/2024 10:48:25
20240508_PVLEUT-VORHABENBESCHREIBUNG-ENTWURF.pdf
Popular 2.41 MB
23/08/2024 10:48:37
3231485_Blendgutachten.pdf
Popular 7.21 MB
23/08/2024 10:48:32
Beschluß_Nr.54-08-24_Billigung_und_Auslegung_Entwurf.pdf
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23/08/2024 10:48:22
Bodengutachten_Solarpark_Leutersdorf.pdf
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23/08/2024 10:48:37
Datenschutzhinweise_Bauleitplanverfahren.pdf
Popular 140.28 KB
23/08/2024 10:41:17

Gemeinde Leutersdorf

 

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum
Bürgermeister am 1. September 2024
in der Gemeinde Leutersdorf

 

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. September 2024 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl ermittelt und festgestellt:

 

                   a) Zahl der Wahlberechtigten                                                          2.841

                   b) Zahl der Wählerinnen und Wähler                                              2.188

                   c) Zahl der ungültigen Stimmen                                                           21

                   d) Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen                  2.167

                   e) Zahl der für die einzelnen Bewerber und für andere Personen

                       abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge

                       der erreichten Stimmenzahl:

 

 

Wahlvorschlag

Familienname, Vornamen

Beruf/Stand

Anschrift

Hauptwohnung

Stimmen

Smykalla

Smykalla, Bianka

Kriminalhauptkommissarin

02794 Leutersdorf

1.643

Rößler

Rößler,
Anja

Verbandsamtsfrau

01257
Dresden

294

Scholze

Scholze, Thomas

Bauingenieur (FH)

02782 Seifhennersdorf

230

 

Zur Bürgermeisterin gewählt wurde: 

Smykalla, Bianka
02794 Leutersdorf

 

2. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). Gegen die Wahl der Bürgermeisterin ist der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, nur zulässig, wenn ihm mindestens 3 Wahlberechtigte beitreten (§ 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).

 

Leutersdorf, den 3. September 2024

 

Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

 

Gemeinde Leutersdorf

 

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Leutersdorf

 

Mit Beschluss- Nr. 53/08/24 stellte der Gemeinderat Leutersdorf den Jahresabschluss 2020 wie folgt fest:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf stellt die Jahresrechnung 2020 gemäß § 88b SächsGemO fest.

Die Jahresrechnung 2020 schließt mit folgendem Ergebnis:

1. Ergebnisrechnung

      -ordentliche Erträge                                                                         6.010.269,38 €

      -ordentliche Aufwendungen                                                             5.472.216,13 €

ordentliches Ergebnis                                                                       537.053,25 €

      -außerordentliche Erträge                                                                   186.022,12 €

-außerordentliche Aufwendungen                                                        135.015,86 €

      Sonderergebnis                                                                                    51.006,26 €

            Gesamtergebnis                                                                                 588.059,51 €

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 537.053,25 € wurde in die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. Der Überschuss im Sonderergebnis von 51.006,26 € wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

 

 2. Finanzrechnung

            -Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                       5.567.799,01 €

            -Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                       4.295.579,22 €

            Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit              1.272.219,81 €

            Zahlungsmittelsaldo aus laufender Investitionstätigkeit               -  319.401,38 €

            Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit                                        0,00 €

            Änderung des Zahlungsmittelbestandes                                      948.671,04 €

            Endbestand an liquiden Mitteln                                                11.841.750,01 €

      

3. Vermögensrechnung

            Aktiva/Passiva                                                         je                 41.376.830,10 €

            Umfang der Korrekturen in EB                                                             21.589,77 €

 

Die Mehr- oder Mindereinnahmen werden gebilligt; die über- bzw. außerplanmäßigen

Ausgaben werden genehmigt.

Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss mit Anlagen und Anhängen wird dauerhaft öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme in die Jahresrechnung erfolgt im Gemeindeamt Leutersdorf, Sachsenstr. 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 10, unabhängig von den üblichen Sprechzeiten.

 

Ramona Reichel
Stellvertreterin gem. § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

 

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