Gemeinde Leutersdorf

Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach Bundesmeldegesetz (BMG)

 

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der jeweils geltenden Fassung übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:


1. Familienname,

2. Vornamen,

3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

 

Ihr Einwohnermeldeamt

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