Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahmen Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und der Erstaufforstung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft - RL WuF/2014) vom 15.12.2014

Ausgangssituation

Durch Stürme, Trockenheit und Käferbefall sind in den letzten Jahren erhebliche Schäden im Wald der Gemeinde Leutersdorf aufgetreten.

Gemäß Waldgesetz ist die Gemeinde als Waldbesitzer verpflichtet, den Wald im Rahmen seiner Zweckbestimmung nach anerkannten forstlichen Grundsätzen nachhaltig und pfleglich, planmäßig und sachkundig sowie unter Beachtung ökologischer Grundsätze zu bewirtschaften, gesund, leistungsfähig und stabil zu erhalten, zu sanieren und vor Schäden zu bewahren.

Angesichts des immer deutlicher zu Tage tretenden Klimawandels müssen große Waldgebiete hin zu einem zukunfsfähigen, klimatoleranten Wald umgebaut werden. Nur so schaffen wir die Voraussetzungen dafür, allen beteiligten die mögliche Nutzung des Waldes zu erhalten.

Die Wiederaufforstung mit standortgerechten, ökologisch vielfältigen und klimaangepassten Gehölzen ist dafür eine gute Gelegenheit.

Förderung

Für die auf der Karte dargestellten Flächen wurde eine Förderung zum Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten beantragt. Ein entsprechenden Bewillgungsbescheid ist am 01.04.2019 eingegangen. Der Fördersatz beträgt 75 v.H. der Nettoausgaben. 7.818,00 € wurden als Förderfähige Ausgaben anerkannt.

Die Förderung wird aus Mitteln des Europäschen Landwirtschaftsfont für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) finanziert.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Sachbericht

Im Rahmen der geförderten Maßnahme wurden
  • auf dem Flurstück 383/2 (Forstabteilung 409a2) 750 Weißtannen und 500 Vogelkirschen
  • auf dem Flurstück 383/2 (Forstabteilung 409a3) 500 Roterlen
  • auf dem Flurstück 384/1 (Forstabteilung 410a2) 1.450 Bergahorn
gepflanzt. Zum Schutz der Pflanzen wurden 530 m Zaun aus Knotengeflecht errichtet. Damit ist der Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten auf einer Fläche von 0,89 ha abgeschlossen. Die Förderung beinhaltete auch eine zweimalige Kulturpflege.
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