Willkommen in Leutersdorf

Gemeinde Leutersdorf

 

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum
Bürgermeister am 1. September 2024
in der Gemeinde Leutersdorf

 

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. September 2024 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl ermittelt und festgestellt:

 

                   a) Zahl der Wahlberechtigten                                                          2.841

                   b) Zahl der Wählerinnen und Wähler                                              2.188

                   c) Zahl der ungültigen Stimmen                                                           21

                   d) Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen                  2.167

                   e) Zahl der für die einzelnen Bewerber und für andere Personen

                       abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge

                       der erreichten Stimmenzahl:

 

 

Wahlvorschlag

Familienname, Vornamen

Beruf/Stand

Anschrift

Hauptwohnung

Stimmen

Rößler

Rößler,
Anja

Verbandsamtsfrau

01257
Dresden

294

Scholze

Scholze, Thomas

Bauingenieur (FH)

02782 Seifhennersdorf

230

Smykalla

Smykalla, Bianka

Kriminalhauptkommissarin

02794 Leutersdorf

1.643

 

Zur Bürgermeisterin gewählt wurde: 

Smykalla, Bianka
02794 Leutersdorf

 

2. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). Gegen die Wahl der Bürgermeisterin ist der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, nur zulässig, wenn ihm mindestens 3 Wahlberechtigte beitreten (§ 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).

 

Leutersdorf, den 3. September 2024

 

Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

 

 

Gemeinde Leutersdorf

Öffentliche Auslegung
Entwurf des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Solarpark Leutersdorf Spitzkunnersdorfer Straße"

 

Mit Beschluss-Nr. 54/08/24 vom 05.08.2024 hat der Gemeinderat Leutersdorf den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Leutersdorf Spitzkunnersdorfer Straße", bestehend aus:

- Planfassung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan und textlichen Festsetzungen vom 08.05.2024

- Begründung vom 08.05.2024 mit Umweltbericht und Bilanzierung vom 08.05.2024

- Vorhabenbeschreibung vom 08.05.2024

- Bodengutachten vom 31.05.2023

- Reflexions-/Lichtgutachten vom 16.11.2023

gebilligt.

Der  Entwurf wird entsprechend § 3 Abs.1 BauGB im Zeitraum

vom 09. September bis einschließlich 11. Oktober 2024 

im Zimmer 1 (Bauwesen) der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken vorgebracht werden. Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen. 

Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs.1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Leutersdorf unter https://www.leutersdorf.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar, sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1044765 mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Geltungsbereich:

 

 

Leutersdorf, den 16.08.2024

 

Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

 

Ordner-/Dokumentname Hinzugefügt  
20240508_PVLEUT-ARC-2-B-PLAN-ENTWURF.pdf
Popular 1.45 MB
23/08/2024 10:48:25
20240508_PVLEUT-Begründung-ENTWURF.pdf
Popular 1.03 MB
23/08/2024 10:48:24
20240508_PVLEUT-Umweltbericht-ENTWURF.pdf
Popular 1.71 MB
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20240508_PVLEUT-VORHABENBESCHREIBUNG-ENTWURF.pdf
Popular 2.41 MB
23/08/2024 10:48:37
3231485_Blendgutachten.pdf
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Beschluß_Nr.54-08-24_Billigung_und_Auslegung_Entwurf.pdf
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Bodengutachten_Solarpark_Leutersdorf.pdf
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23/08/2024 10:48:37
Datenschutzhinweise_Bauleitplanverfahren.pdf
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23/08/2024 10:41:17

 

Gemeinde Leutersdorf

 

Wahlbekanntmachung

 

1.     Am Sonntag, dem 1. September 2024 finden gleichzeitig – und in denselben Wahlräumen – statt:

  • die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag,
  • die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl)

Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Ein etwaiger zweiter Wahlgang der Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, dem 22. September 2024 statt.

Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

2.     Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahl-bezirk Nr.

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

Barriere­frei

1

Leutersdorf

Poststraße, ab Zittauer Platz in Richtung Seifhennersdorf, Dörfel, Neuwalde, Josephsdorf und vom Ortsteil Spitzkunnersdorf Neuspitzkunnersdorf

Grundschule Leutersdorf, Speiseraum

Seifhennersdorfer Straße 2, Leutersdorf

Ja

2

Leutersdorf Ortsteil Hetzwalde, Oberdorf bis einschließlich Mittelstraße

Gemeindetreff, Sitzungszimmer

Sachsenstraße 24, Leutersdorf

Nein

3

Ortsteil Spitzkunnersdorf

(außer Neuspitzkunnersdorf) bis einschließlich Straße der Republik

Gemeindezentrum, Heimatzimmer

Hauptstraße 13 a, Ortsteil Spitzkunnersdorf

Ja

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22. Juli 2024 bis zum 11. August 2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

 

Die Gemeinde hat für die Wahl zum Sächsischen Landtag und die Kommunalwahl jeweils einen Briefwahlbezirk eingerichtet. Die Briefwahlvorstände treten zur Zulassung der Wahlbriefe und zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse

·         der Wahl zum Sächsischen Landtag am Wahltag um 16:00 Uhr, in der Turnhalle Leutersdorf, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 24, 02794 Leutersdorf,

·         der Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) am Wahltag um 16:00 Uhr, im Mehrzweckraum der Grundschule Leutersdorf, Seifhennersdorfer Straße 2, 02794 Leutersdorf,

zusammen.

 

Für einen etwaigen zweiten Wahlgang der Bürgermeisterwahl tritt der Briefwahlvorstand zur Zulassung der Wahlbriefe und zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses

·         am 22. September 2024 um 16:00 Uhr, im Mehrzweckraum der Grundschule Leutersdorf, Seifhennersdorfer Straße 2, 02794 Leutersdorf,

zusammen.

 

Wahl-bezirk Nr.

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

Barriere­frei

Briefwahl­bezirk für die Land­tagswahl

Gemeinde Leutersdorf

Turnhalle Leutersdorf

Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 24, Leutersdorf

Nein

Briefwahl­bezirk für die Kommunal­wahl (Bürger­meisterwahl)

Gemeinde Leutersdorf

Grundschule Leutersdorf, Mehrzweckraum

Seifhennersdorfer Straße 2, Leutersdorf

Nein

Briefwahl­bezirk für den etwaigen zweiten Wahlgang der Bürger­meisterwahl

Gemeinde Leutersdorf

Grundschule Leutersdorf, Mehrzweckraum

Seifhennersdorfer Straße 2, Leutersdorf

Nein

 

3.   Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

-     Die Stimmzettel für die Wahl zum Sächsischen Landtag sind aus weißem oder weißlichem Papier und

-     die Stimmzettel für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) sind von hellrosaer Farbe.

-     Die Stimmzettel für den etwaigen zweiten Wahlgang der Bürgermeisterwahl sind von gelber Farbe.

Der/die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. Jede Wählerin und jeder Wähler bekommt bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

 

4.    Jede Wählerin und jeder Wähler kann – außer sie oder er besitzt einen Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird wegen eines etwaigen zweiten Wahlgangs bei der Bürgermeisterwahl erst zu diesem abgegeben.

       Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre oder seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

       In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

5 A  Bei der Wahl zum Sächsischen Landtag

      Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Direktstimme und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag errechnet sich nur aus der Anzahl der Listenstimmen.

 Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a.  für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Direktbewerberinnen und -bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge, bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der Parteien und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b.    für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die/der Wahlberechtigte gibt

ihre oder seine Direktstimme in der Weise ab,

dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,
welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll.

 und seine Listenstimme in der Weise,

dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

 

5 B  Bei der Bürgermeisterwahl

      Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

    Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand sowie Postleitzahl und Wohnort entsprechend der nach § 20 Absatz 1 SächsKomWO bekanntgemachten Anschrift der Bewerberinnen/Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 19 Absatz 7 SächsKomWO festgestellten Reihenfolge.

       Die Wählerin/Der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem Stimmzettel eine/einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen/Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.

 

6.   Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

7.    Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebietes in seiner Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Gilt der Wahlschein für mehrere gleichzeitig durchzuführende Kommunalwahlen kann die persönliche Stimmabgabe nur in einem Wahlbezirk des jeweils kleinsten Wahlgebiets erfolgen.

       Für die Wahl zum Sächsischen Landtag gilt:

       Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

       a)       durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

       b)       durch Briefwahl

       teilnehmen.

 

8.   Wer durch Briefwahl wählen will, muss bei der Gemeinde je Wahl einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag/Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag/Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens

·         für die Landtagswahl

am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht.

·         für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl)

am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht

Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.

 

9.   Jede/jeder Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 13 Abs. 4 des Sächsischen Wahlgesetzes, § 3 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz)).

       Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen körperlicher Beeinträchtigung oder Behinderung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 13 Abs. 5 des Sächsischen Wahlgesetzes, § 3 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz). Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt.

      Wer vorsätzlich unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

10.   Im Wahlbezirk 2, Gemeindetreff, Sitzungszimmer, Sachsenstraße 24, Leutersdorf, werden repräsentative Wahlstatistiken nach § 70 der Landeswahlordnung durchgeführt.

 

Leutersdorf, den 12. Juli 2024

 

Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

Gemeinde Leutersdorf

 

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Leutersdorf

 

Mit Beschluss- Nr. 53/08/24 stellte der Gemeinderat Leutersdorf den Jahresabschluss 2020 wie folgt fest:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf stellt die Jahresrechnung 2020 gemäß § 88b SächsGemO fest.

Die Jahresrechnung 2020 schließt mit folgendem Ergebnis:

1. Ergebnisrechnung

      -ordentliche Erträge                                                                         6.010.269,38 €

      -ordentliche Aufwendungen                                                             5.472.216,13 €

ordentliches Ergebnis                                                                       537.053,25 €

      -außerordentliche Erträge                                                                   186.022,12 €

-außerordentliche Aufwendungen                                                        135.015,86 €

      Sonderergebnis                                                                                    51.006,26 €

            Gesamtergebnis                                                                                 588.059,51 €

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 537.053,25 € wurde in die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. Der Überschuss im Sonderergebnis von 51.006,26 € wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

 

 2. Finanzrechnung

            -Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                       5.567.799,01 €

            -Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                       4.295.579,22 €

            Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit              1.272.219,81 €

            Zahlungsmittelsaldo aus laufender Investitionstätigkeit               -  319.401,38 €

            Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit                                        0,00 €

            Änderung des Zahlungsmittelbestandes                                      948.671,04 €

            Endbestand an liquiden Mitteln                                                11.841.750,01 €

      

3. Vermögensrechnung

            Aktiva/Passiva                                                         je                 41.376.830,10 €

            Umfang der Korrekturen in EB                                                             21.589,77 €

 

Die Mehr- oder Mindereinnahmen werden gebilligt; die über- bzw. außerplanmäßigen

Ausgaben werden genehmigt.

Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss mit Anlagen und Anhängen wird dauerhaft öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme in die Jahresrechnung erfolgt im Gemeindeamt Leutersdorf, Sachsenstr. 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 10, unabhängig von den üblichen Sprechzeiten.

 

Ramona Reichel
Stellvertreterin gem. § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

 

Gemeinde Leutersdorf

Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl
in der Gemeinde Leutersdorf am Sonntag, dem 1. September 2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister am 1. September 2024 in der Gemeinde Leutersdorf zugelassen und ihre Reihenfolge ermittelt. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden hiermit bekanntgegeben.

1.  
Bezeichnung des Wahlvorschlages:

Rößler

Bewerberin:

Familienname:

Vorname:

Beruf oder Stand:

Geburtsjahr:

Wohnort:

 

Rößler

Anja

Verbandsamtsfrau

1984

01257 Dresden

2.

 

Bezeichnung des Wahlvorschlages:

Scholze

Bewerber:

Familienname:

Vorname:

Beruf oder Stand:

Geburtsjahr:

Wohnort:

 

Scholze

Thomas

Bauingenieur (FH)

1965

02782 Seifhennersdorf

3.

 

Bezeichnung des Wahlvorschlages:

Smykalla

Bewerberin:

Familienname:

Vorname:

Beruf oder Stand:

Geburtsjahr:

Wohnort:

 

Smykalla

Bianka

Kriminalhauptkommissarin

1981

02794 Leutersdorf

 

Leutersdorf, den 01. Juli 2024

Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO

 

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