Willkommen in Leutersdorf

Gemeinde Leutersdorf

Öffentliche Auslegung des
Hochwasserrisikomanagementplanes
inklusive Starkregenrisikomanagement
für das Spitzkunnersdorfer Wasser

Gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG wird der Hochwasserrisikomanagementplan für das Spitzkunnersdorfer Wasser einschließlich Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten vom
4. September 2023 bis einschließlich 6. Oktober 2023 während der Sprechzeiten zur kostenlosen Einsicht durch Jedermann öffentlich ausgelegt.


Die Auslegung erfolgt:

  • bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Bauamt,
    Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 1
  • im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau, Umweltamt, Untere Wasserbehörde
    Georgewitzer Straße 52, 02708 Löbau, Zimmer 2017

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist kann bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Bauamt, und dem Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde, zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift Stellung genommen werden.

Darüber hinaus besteht im Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen (https://mitdenken.sachsen.de/1036018) die Möglichkeit, in den vorgenannten Zeiträumen die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.


Leutersdorf, den 11. August 2023
Bruno Scholze, Bürgermeister

Zugehörige Unterlagen:

Ordner-/Dokumentname Hinzugefügt  
01 - HWRM-Plan Spitzkunnersdorf - Bericht 11280 - 230630.pdf
Popular 48.16 MB
18/07/2023 14:23:42
Amts-_und_Mitteilungsblatt_der_Gemeinde_Leutersdorf_vom_25.08.2023_Auszug_-_Öffentliche_Bekanntmachung.pdf
Popular 103.98 KB
03/09/2023 03:30:03
Anhang 01 - Geodätische Grundlagen.pdf
81.22 KB
18/07/2023 14:00:42
Anhang 02 Anlage 1 - Karte zur Modellkalibrierung 2017.pdf
Popular 29.15 MB
18/07/2023 17:12:58
Anhang 02 Dokumentation des Niederschlag-Abfluss-Modells.pdf
Popular 12.11 MB
18/07/2023 17:14:43
Anhang 03 Dokumentation des hydraulischen Modells.pdf
Popular 5.88 MB
18/07/2023 17:15:54
Anhang 07 Kostenprognose.pdf
Popular 218.97 KB
18/07/2023 17:17:19
Anhang 07 Wirtschaftlichkeit.pdf
Popular 196.31 KB
18/07/2023 17:17:21
Anhang 08 Datenblätter HRB.pdf
8.22 MB
18/07/2023 17:18:44
Anhang 6 - Dokumentation vergangener Hochwasser.pdf
Popular 83.8 KB
18/07/2023 17:17:05
Anlage 01 Übersichtskarte.pdf
5.54 MB
18/07/2023 14:10:55
Anlage 02-1 Flächennutzung.pdf
6.04 MB
18/07/2023 14:12:12
Anlage 02-2 Schutzgebiete.pdf
Popular 5.98 MB
18/07/2023 14:13:55
Anlage 03 Karte Leistungsfähigkeiten.pdf
6.94 MB
18/07/2023 14:16:08
Anlage 06-1 Hochwassergefahrenkarte HQ020.pdf
Popular 4.64 MB
18/07/2023 15:40:18
Anlage 06-2 Hochwassergefahrenkarte HQ100.pdf
Popular 4.75 MB
18/07/2023 15:39:37
Anlage 06-3 Hochwassergefahrenkarte HQ200.pdf
Popular 4.91 MB
18/07/2023 15:38:55
Anlage 07-1 Hochwasserrisikokarte HQ020.pdf
Popular 4.27 MB
18/07/2023 15:42:50
Anlage 07-2 Hochwasserrisikokarte HQ100.pdf
Popular 4.28 MB
18/07/2023 15:42:13
Anlage 07-3 Hochwasserrisikokarte HQ200.pdf
Popular 4.31 MB
18/07/2023 15:41:36
Anlage 08-1 Starkregengefahrenkarte HQ005.pdf
Popular 5.32 MB
18/07/2023 15:46:03
Anlage 08-2 Starkregengefahrenkarte HQ020.pdf
Popular 5.97 MB
18/07/2023 15:45:17
Anlage 08-3 Starkregengefahrenkarte HQ100.pdf
Popular 6.79 MB
18/07/2023 15:44:25
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 1.pdf
102.99 KB
18/07/2023 15:49:57
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 10.pdf
680.16 KB
18/07/2023 15:49:09
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 11.pdf
102.44 KB
18/07/2023 15:50:00
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 12.pdf
101.29 KB
18/07/2023 15:50:01
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 13.pdf
100.56 KB
18/07/2023 15:50:02
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 2.pdf
102.89 KB
18/07/2023 15:49:58
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 3_1.pdf
499.98 KB
18/07/2023 15:49:44
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 3_2.pdf
504.23 KB
18/07/2023 15:49:35
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 3_3.pdf
465.16 KB
18/07/2023 15:49:52
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 3_4.pdf
482.9 KB
18/07/2023 15:49:48
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 3_5.pdf
500.19 KB
18/07/2023 15:49:39
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 3_6.pdf
506.25 KB
18/07/2023 15:49:31
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 4.pdf
102.69 KB
18/07/2023 15:49:59
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 5_1.pdf
557.73 KB
18/07/2023 15:49:26
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 5_2.pdf
695.02 KB
18/07/2023 15:49:03
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 5_3.pdf
655.77 KB
18/07/2023 15:49:21
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 5_4.pdf
225.33 KB
18/07/2023 15:49:54
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 6.pdf
1.38 MB
18/07/2023 15:48:44
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 8.pdf
709.08 KB
18/07/2023 15:48:50
Anlage 09-1 Maßnahmenblatt M 9.pdf
708.93 KB
18/07/2023 15:48:57
Anlage 09-2 Maßnahmentabelle.pdf
110.85 KB
18/07/2023 15:49:55
Anlage 10-1 Maßnahmenkarte HQ005.pdf
3.71 MB
18/07/2023 16:01:13
Anlage 10-2 Maßnahmenkarte HQ020.pdf
3.89 MB
18/07/2023 16:00:41
Anlage 10-3 Maßnahmenkarte HQ200.pdf
4.65 MB
18/07/2023 16:00:07
Anlage 11-1 Gewässerlängsschnitt Istzustand - T1.pdf
245.96 KB
18/07/2023 17:05:03
Anlage 11-1 Gewässerlängsschnitt Istzustand - T2.pdf
273.1 KB
18/07/2023 17:04:59
Anlage 11-2 Gewässerlängsschnitt Planzustand - T1.pdf
246.7 KB
18/07/2023 17:05:01
Anlage 11-2 Gewässerlängsschnitt Planzustand - T2.pdf
274.36 KB
18/07/2023 17:04:56
Anlage 12 Tabelle Leistungsfähigkeiten Brücken.pdf
156.74 KB
18/07/2023 17:05:21
Anlage 12 Tabelle Leistungsfähigkeiten Gewässer.pdf
119.03 KB
18/07/2023 17:05:22
Anlage 13-1 fusionierte Gefahrenkarte Hochwasser und Starkregen HQ005.pdf
Popular 5.38 MB
18/07/2023 17:08:25
Anlage 13-2 fusionierte Gefahrenkarte Hochwasser und Starkregen HQ020.pdf
Popular 5.98 MB
18/07/2023 17:07:38
Anlage 13-3 fusionierte Gefahrenkarte Hochwasser und Starkregen HQ200.pdf
Popular 7.73 MB
18/07/2023 17:06:46

Der Gemeinderat Leutersdorf hat am 17.04.2023 die Außenbereichssatzung „Folge“ beschlossen.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Jedermann kann die Satzung und ihre Begründung in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, während der Sprechzeiten:

Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 11:30 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme unter Telefonnummer 03586 / 3307-0 vereinbart werden.

Übersichtskarten: (Der räumliche Geltungsbereich ist nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung der Außenbereichssatzung.)

 

 

Hinweis nach § 215 Abs. 2 BauGB

Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Hinweis nach § 44 BauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweis auf § 4 SächsGemO

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der zur Zeit gültigen Fassung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen sind. Das gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Leutersdorf, den 26.05.2023

Scholze
Bürgermeister

 

Satzung
zur Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils Leutersdorf, Bereich „Könneritz Gut“ Oberleutersdorf
nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung)

 

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) und des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), beschließt der Gemeinderat Leutersdorf folgende Satzung:

§ 1  Räumlicher Geltungsbereich

Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Leutersdorf im Bereich „Könneritz Gut“, Oberleutersdorf werden gemäß den in der nebenstehenden Karte (M 1:2.000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Maßgeblich ist die dem Innenbereich unmittelbar zugewandte Teillinie (durchgehende schwarze Linie). Die Karte ist Bestandteil der Satzung.

§ 2  Zulässigkeit von Vorhaben

Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB.

§ 3  Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.

Abgrenzung Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Der beigefügte Lageplan stellt die maßstabslose Lage des Geltungsbereiches der Satzung dar und dient nur der Information.

Jedermann kann die Satzung bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise:

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungs-ansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Das gilt nicht wenn:

1.       Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.       Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.       der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat,

4.       vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Leutersdorf, den 10.02.2023

Scholze
Bürgermeister

Landesdirektion Sachsen

Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben
"100 km Radwege Programm
S 139 – Ausbau einer Radverkehrsanlage westlich Mittelherwigsdorf,
1. BA; Umgestaltung Knotenpunkt S 139/K 8656“

Die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und Ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat im Auftrag des Freistaates Sachsen für das Vorhaben „100 km Radwege Programm, S 139 – Ausbau einer Radverkehrsanlage westlich Mittelherwigsdorf, 1. BA; Umgestaltung Knotenpunkt S 139/K 8656“ die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 39 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Landesdirektion Sachsen beantragt.

Das Vorhaben umfasst den Neubau eines 2,5 m breiten Radweges straßenbegleitend entlang der S 139 vom Kreisverkehr am Ortsausgang von Spitzkunnersdorf bis zum Knotenpunkt der S 139 mit der K 8656 sowie den Umbau des plangleichen Knotenpunktes S 139/K 8656 zum kleinen Kreisverkehr.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, die sich vorwiegend in Trassennähe befinden, werden Grundstücke in der Gemarkung Spitzkunnerdorf der Gemeinde Leutersdorf sowie Flurstücke der Gemarkung Hainewalde der Gemeinde Hainewalde beansprucht.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Anwendungsbereiche nach § 1 Abs. 1, 2 Nr. 2, Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) sind nicht gegeben. Die in der Anlage 1 zu 1 Abs. 2 Nr. 2 des SächsUVPG angegebenen Kriterien werden nicht erreicht oder überschritten. Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:

 

Unterlage Nr.

Bezeichnung der Unterlage

Teil A

Vorhabensbeschreibung

1

Erläuterungsbericht

Teil B

Planteil

2

Übersichtskarte

3

Übersichtslageplan

4

Übersichtshöhenplan

5

Lageplan

6

Höhenpläne

9

9.1

9.3

9.4

9.5

Landschaftspflegerische Maßnahmen

Maßnahmenübersichtslageplan

Maßnahmenpläne

Maßnahmenblätter

Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

10

Grunderwerb

Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis

11

Regelungsverzeichnis

Teil C

Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

14

Straßenquerschnitte

16

Sonstige Pläne

Schleppkurvennachweis Knotenpunkt S 139/K 8656

18

Wassertechnische Untersuchungen

19

19.1

19.2

Umweltfachliche Untersuchungen

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

21

Sonstige Gutachten

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

 

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit

vom 3. April 2023 bis 2. Mai 2023

in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 1 (Bauwesen) zu den Öffnungszeiten

 

Dienstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter -> Infrastruktur -> Staatsstraßen einsehbar. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

  1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 16. Mai 2023, bei der Landesdirektion Sachsen (Postfachanschrift: Landesdirektion Sachsen 09105 Chemnitz) sowie bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erhoben werden.

    Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

    Nach Ablauf dieser Frist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 39 Abs. 3 Satz 2 SächsStrG i. V. m. § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Gleiches gilt für Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen (§ 39 Abs. 3 Satz 2 SächsStrG i. V. m. § 73 Abs. 4 Sätze 5 und 6 VwVfG).

    Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
  1. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

  2. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 39 Abs. 4 SächsStrG).

    Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden.

    Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, Äußerungen vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 SächsVwVfZG).

    Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    D
    ie Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

    D
    er Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

  3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  5. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

  6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 SächsStrG und die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 1 Satz 3 SächsStrG).

 Datenschutzhinweise

Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz ([ Unterlagen [ Planfeststellungsverfahren Infrastruktur). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz;
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Telefon: +49 371/532-0.

i.A. der Landesdirektion Sachsen

 

 

 

Bei der Öffentlichen Auslegung  Vorentwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarpark Leutersdorf, Spitzkunnersdorfer Straße" in der Zeit vom 10. Oktober - 14. Novermer 2022 wurde irrtümlicher Weise ein falsche Fassung ausgelegt. Aufgrund dessen wird der Vorentwurf erneut veröffentlicht.

Erneute Öffentliche Auslegung Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Leutersdorf Spitzkunnersdorfer Straße"

Mit Beschluss-Nr. 52/09/22 vom 19.09.2022 hat der Gemeinderat Leutersdorf den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Leutersdorf, Spitzkunnersdorfer Straße“,
in der Fassung vom 18.08.2022,
bestehend aus:

  • dem Teil A - Planzeichnung
  • der Begründung
  • der Vorhabenbeschreibung
  • der Ausgleichsbilanzierung und landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen

gebilligt.


Der Vorentwurf wird entsprechend § 3 Abs.1 BauGB im Zeitraum

vom 10. Januar bis einschließlich 14. Februar 2023

im Zimmer 1 (Bauwesen) der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken vorgebracht werden. Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen.

Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs.1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Leutersdorf unter https://www.leutersdorf.de einsehbar, sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1032452 mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Geltungsbereich:

Leutersdorf, den 30.11.2022

Scholze
Bürgermeister

Dokumente zur Bekanntmachung:

 

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