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Gemeinde Leutersdorf
Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Leutersdorf vom 20.09.2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat am 22. April 2024 auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist, mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leutersdorf vom 20.September 2022, beschlossen:
Artikel 1
Der § 10 erhält folgenden Wortlaut:
§ 10
Stellvertretung des Bürgermeisters
Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf den Vorsitz im Gemeinderat und die Vorbereitung seiner Sitzungen und auf die Repräsentation der Gemeinde.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Leutersdorf, den 22. April 2024
Scholze
Bürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Leutersdorf, den 22. April 2024
Scholze
Bürgermeister
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Gemeinde Leutersdorf
Bekanntmachung
der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
für die Wahl zum Bürgermeister 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat in seiner Sitzung am 18. März 2024 mit Beschluss Nr. 18/03/24 die nachfolgend aufgeführten Personen in den Gemeindewahlausschuss für die Wahl zum Bürgermeister am 1. September 2024 gewählt.
Jürgen Reichel als Vorsitzenden
Silke Gleißenberger als stellvertretende Vorsitzende
Mario Menzel als Beisitzer
Karina Hitziger als Beisitzerin
Barbara Gröllich als stellvertretende Beisitzerin
Frank Hielscher als stellvertretenden Beisitzer
Die Anschrift des Gemeindewahlausschusses lautet:
Gemeindewahlausschuss
der Gemeinde Leutersdorf
Sachsenstraße 9
02794 Leutersdorf
Der Gemeindewahlausschuss ist für persönlichen oder postalischen Kontakt ausschließlich unter dieser Anschrift zu erreichen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Leutersdorf, den 12. April 2024
Scholze
Bürgermeister
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Gemeinde Leutersdorf
Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
in der Gemeinde Leutersdorf am 9. Juni 2024
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 8. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat am 9. Juni 2024 im Wahlkreis der Gemeinde Leutersdorf zugelassen, die hiermit bekanntgegeben werden.
Wahlvorschlag 1 Freie Wähler Leutersdorf
mit 12 Bewerbern
Wahlvorschlag 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
mit 10 Bewerbern
Für die oben bezeichnete Wahl wurde beim Wahlvorschlag 1:
Freie Wähler Leutersdorf
folgende sich bewerbende Personen zugelassen:
Lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Beruf oder Stand |
Geburtsjahr |
Hauptwohnung |
1. |
Herzog |
Sebastian |
Fleischermeister |
1985 |
02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf |
2. |
Berndt |
Robin |
Kaffeeröster |
1984 |
02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf |
3. |
Ratzmann |
Thomas |
Einzelhändler |
1972 |
02794 Leutersdorf |
4. |
Seifert |
Oliver |
Betriebsleiter |
1979 |
02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf |
5. |
Schellenberger |
Corinne |
Sachbearbeiterin |
1973 |
02794 Leutersdorf |
6. |
Kopsch |
Andreas |
Textilfacharbeiter |
1965 |
02794 Leutersdorf |
7. |
Seidel |
Marco |
Hochbaupolier |
1976 |
Zur alten Schule 8, 02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf |
8. |
Steinberg |
Antje |
Beamtin |
1972 |
02794 Leutersdorf |
9. |
Bitterlich |
Felix |
Schornsteinfegermeister |
1999 |
02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf |
10. |
Mering |
Maik |
Dipl-Ing. Fahrzeugtechnik |
1979 |
Dorfstraße 32 C, 02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf |
11. |
Kunert |
Dominik |
Handelsvertreter |
1989 |
02794 Leutersdorf |
12. |
Enders |
Michael |
Abteilungsleiter Engineering |
1983 |
02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf |
Für die oben bezeichnete Wahl wurde beim Wahlvorschlag 2:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
folgende sich bewerbende Personen zugelassen:
Lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Beruf oder Stand |
Geburtsjahr |
Hauptwohnung |
1. |
Krause |
Sebastian |
Geschäftsführer |
1986 |
02794 Leutersdorf |
2. |
Lindner |
Annette |
Zahnärztin |
1974 |
02794 Leutersdorf |
3. |
Marschner |
Gabriele |
Hauptamtsleiterin |
1960 |
02794 Leutersdorf |
4. |
Neumann |
Matthias |
Rentner |
1957 |
Pappelweg 6 A 02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf |
5. |
Roscher |
Ulf |
Sozialversicherungsfachangestellter |
1969 |
02794 Leutersdorf |
6. |
Scholze |
Bruno |
Bürgermeister |
1944 |
02794 Leutersdorf |
7. |
Seidel |
Friedhart |
Rentner |
1951 |
Dorfstraße 30, 02794 Leutersdorf, OT Spitzkunnersdorf |
8. |
Vass-Buntrock |
Janine |
Reisefachfrau |
1974 |
02794 Leutersdorf |
9. |
Weber |
Ralf |
Fleischermeister |
1973 |
02794 Leutersdorf |
10. |
Werder |
André |
Geschäftsführer |
1972 |
Geschwister-Scholl-Straße 1 K, 02794 Leutersdorf |
Leutersdorf, den 12. April 2024
Scholze
Bürgermeister
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Gemeinde Leutersdorf
Bekanntmachung
der Wahl zum Bürgermeister am
1. September 2024 und
für einen etwaigen zweiten Wahlgang
am 22. September 2024
in der Gemeinde Leutersdorf
I. Zu wählen ist
Am 1. September 2024 findet in der Gemeinde Leutersdorf die Wahl zum Bürgermeister statt. Als Termin für einen etwaigen zweiten Wahlgang wurde der 22. September 2024 festgelegt. Gleichzeitig wird am 1. September 2024 die Wahl zum Sächsischen Landtag (nach § 57 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz – KomWG organisatorisch verbunden) durchgeführt.
Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Sind Unterstützungsunterschriften erforderlich, so beträgt die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften 40 je Wahlvorschlag. Die Stelle ist hauptamtlich.
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
(1) Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl
frühestens am Tag nach der Bekanntmachung und
spätestens am 27. Juni 2024, bis 18:00 Uhr,
beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf schriftlich einzureichen.
(2) Wahlvorschläge können von Parteien, von Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.
(3) Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang, sofern sie nicht nach § 44 a Abs. 2 Nr. 1 KomWG bis zum 6. September 2024, 18:00 Uhr, zurückgenommen werden oder bis zum 6. September 2024, 18:00 Uhr, nach § 44 a Abs. 2 Nr. 2 KomWG geändert werden.
III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge, beizufügende Unterlagen
(1) Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) eingereicht werden. Er muss enthalten:
1. als Bezeichnung des Wahlvorschlags den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers für die Bürgermeisterwahl muss dessen Familiennamen als Bezeichnung enthalten.
2. Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit,
3. Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist.
(2) Als Beruf des Bewerbers ist derjenige anzugeben, der zurzeit als Hauptberuf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde.
(3) Dem Wahlvorschlag sind beizufügen
1. eine Erklärung jedes Bewerbers nach dem Muster der Anlage 17, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat (§ 6 a Absatz 2 des KomWG) und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist,
2. eine Erklärung des Bewerbers zum Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 41 Absatz 3 des KomWG) gemäß § 49 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung nach dem Muster der Anlage 18 KomWO.
3. beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung eine Ausfertigung der nach § 6 c Absatz 7 des Kommunalwahlgesetzes anzufertigenden Niederschrift mit der erforderlichen Versicherung an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 19 KomWO und die Versicherung an Eides statt soll nach dem Muster der Anlage 20 KomWO, auch unmittelbar auf der Niederschrift, gefertigt werden,
4. beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung oder einer Partei zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation eine gültige Satzung, soweit die nicht gemäß § 6 Absatz 3 des Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist,
5. beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlags eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 21 KomWO
(4) Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen.
(5) Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen zu unterzeichnen, die an der Versammlung nach § 6 c Absatz 2 teilgenommen haben.
(6) Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers ist von diesem eigenhändig zu unterzeichnen.
(7) In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden.
(8) Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unterschriften nach § 6 a Absatz 4 für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger.
(9) Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich.
(10) Für die Einreichung des Wahlvorschlags einschließlich aller Anlagen ist die elektronische Form ausgeschlossen.
IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
(1) Jeder Wahlvorschlag muss in Gemeinden mit mehr als 2.000 und bis zu 5.000 Einwohnern von 40, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages, Wahlberechtigten der Gemeinde, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlberechtigten haben ihre Unterstützungsunterschrift, nach Einreichung des Wahlvorschlags, während der üblichen Öffnungszeiten, bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 3, Einwohnermeldeamt), Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge zu leisten.
Am Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (27. Juni 2024) ist die Unterzeichnung bis 18:00 Uhr möglich.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
(2) Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags
1. im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
2. seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf vertreten ist,
bedarf abweichend von Absatz 1 keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Darüber hinaus benötigt auch ein Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften, der als Bewerber den amtierenden Amtsinhaber enthält.
(3) Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist.
(4) Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten.
(5) Der Wahlberechtigte kann eine von ihm geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurücknehmen.
V. Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen
Indem die Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 KomWO) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 KomWO) und – soweit sie Bürgerinnen/Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter
https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html
auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).
Hinweis
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Leutersdorf, den 12. April 2024
Scholze
Bürgermeister
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Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Leutersdorf
Mit Beschluss-Nr. 13/03/24 stellte der Gemeinderat Leutersdorf den Jahresabschluss 2018 wie folgt fest:
Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf stellt die Jahresrechnung 2018 gemäß § 88b SächsGemO fest.
Die Jahresrechnung 2018 schließt mit folgendem Ergebnis:
1. Ergebnisrechnung
-ordentliche Erträge 5.235.276,22 €
-ordentliche Aufwendungen 4.870.455,15 €
ordentliches Ergebnis 364.821,07 €
-außerordentliche Erträge 138.005,97 €
-außerordentliche Aufwendungen 135.955,87 €
Sonderergebnis 2.050,10 €
Gesamtergebnis 366.871,17 €
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 364.821,07 € wurde in die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.
Der Überschuss im Sonderergebnis von 2.050,10 € wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
2. Finanzrechnung
-Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.775.145,81 €
-Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.928.666,07 €
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 846.479,74 €
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Investitionstätigkeit 137.356,80 €
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
Änderung des Zahlungsmittelbestandes 983.698,16 €
Endbestand an liquiden Mitteln 10.008.466,12 €
3. Vermögensrechnung
Aktiva/Passiva je 40.214.559,95 €
Umfang der Korrekturen in EB 6.261,73 €
Die Mehr- oder Mindereinnahmen werden gebilligt; die über- bzw. außerplanmäßigen
Ausgaben werden genehmigt.
Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit Anlagen und Anhängen wird dauerhaft öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme in die Jahresrechnung erfolgt im Gemeindeamt Leutersdorf, Sachsenstr. 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 10,
unabhängig von den üblichen Sprechzeiten.
Scholze
Bürgermeister