Willkommen in Leutersdorf

Stellenausschreibung

 

 

Die Gemeinde Leutersdorf stellt zum 01.01.2021

 

eine/n Mitarbeiter/in für das Sekretariat mit 30 Wochenarbeitsstunden neu ein.

 

 

Zu den Arbeitsaufgaben gehören:

 

Bearbeitung Postein- und –ausgang, Korrespondenz Bürgermeister, Überwachung E- Mail Konten, Sitzungsdienst der Gemeinderats- und Auschusssitzungen ( Einladung, Protokollführung, Nachbereitung), zentrale Büromaterialienbeschaffung und –verteilung, Telefonzentrale, Erstellung / Führung der Urlaubskartei, redaktionelle Betreuung des Gemeindeblattes, elektronische Aktenführung (DMS), Personalaktenführung

 

 

 

Voraussetzungen:

 

- Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare Qualifikation entsprechend der Arbeitsaufgaben

 

- Mehrjährige Berufserfahrung wünschenswert

 

- Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität

 

- PC- Anwendungskenntnisse

 

- Führerschein der Klasse B

 

Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Das Arbeitsverhältnis wird befristet für zwei Jahre geschlossen (optionale Entfristung möglich).

 

Ihre Kurzbewerbung (Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnis über den Berufsabschluss) richten Sie bitte bis zum 31.08.2020 an die

 

Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstr. 9, 02794 Leutersdorf

 

oder elektronisch an:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Der entsprechende Nachweis ist hinter dem Bewerbungsschreiben anzufügen.

 

Wir weisen gemäß Art. 5 Abs. 1b und Art. 88 der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit §11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur durch Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden können.

 

                                                                                                             

 

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