Willkommen in Leutersdorf

Gemeinde Leutersdorf

Wahlbekanntmachung

1.      Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet:

·        die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag


statt.

Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2.      Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahl-bezirk Nr.

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

Barriere­frei

1

Leutersdorf

Poststraße, ab Zittauer Platz in Richtung Seifhennersdorf, Dörfel, Neuwalde, Josephsdorf und vom Ortsteil Spitzkunnersdorf Neuspitzkunnersdorf

Grundschule Leutersdorf, Speiseraum

Seifhennersdorfer Straße 2, Leutersdorf

Ja

2

Leutersdorf Ortsteil Hetzwalde, Oberdorf bis einschließlich Mittelstraße

Gemeindetreff, Sitzungszimmer

Sachsenstraße 24, Leutersdorf

Nein

3

Ortsteil Spitzkunnersdorf

(außer Neuspitzkunnersdorf) bis einschließlich Straße der Republik

Gemeindezentrum, Heimatzimmer

Hauptstraße 13 a, Ortsteil Spitzkunnersdorf

Ja

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis zum 2. Februar 2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse am Wahltag (23. Februar 2025) um 16:00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Zittauer Platz 1, 02794 Leutersdorf, im Sitzungsraum 1
zusammen.

Wahl-bezirk Nr.

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

Barriere­frei

Briefwahl­bezirk für die Bundes-tagswahl

Gemeinde Leutersdorf

Gemeindeverwaltung Leutersdorf

Zittauer Platz 1, Leutersdorf

Ja

3.    Jede / jeder Wahlberechtigte kann – außer sie oder er besitzt einen Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung sowie einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

       Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a.      für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b.      für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung..

Die/der Wahlberechtigte gibt

ihre oder seine Erststimme in der Weise ab,

dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,.

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.    Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.    Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)    durch Briefwahl

teilnehmen.

       Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.    Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

       Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

       Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Leutersdorf, den 17. Januar 2025

  

Bianka Smykalla
Bürgermeisterin

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite erforderlich. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. .