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Gemeinde Leutersdorf
Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025
1. Steuerfestsetzung
Für das Kalenderjahr 2025 wird die Hundesteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Sie betrifft alle Hundehalter, welche für das Jahr 2025 keinen schriftlichen Bescheid erhalten.
Grundlage dafür bildet der § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom 09.10.2000.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im „Gemeindeblatt“ treten für alle Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
2. Zahlung der Hundesteuer
Wir bitten alle Steuerpflichtigen, dass die Zahlung der Hundesteuer pünktlich zur Fälligkeit erfolgt, um bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung Mahnungen und die Erhebung von Säumniszuschlägen von vornherein auszuschließen. Unter Angabe der Beträge, welche sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntgabe ergeben und unter Angabe des Buchungszeichens besteht die Möglichkeit der Überweisung auf folgendes Konto der Gemeinde Leutersdorf:
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
IBAN: DE69850501003000029124
BIC: WELADED1GRL
Des Weiteren besteht natürlich auch die Möglichkeit der Barzahlung in der Kasse der Gemeinde Leutersdorf zu den bekannten Sprechzeiten.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Leutersdorf, Zittauer Platz 1, 02794 Leutersdorf, einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz eingeht.
Leutersdorf, den 20.12.2024
Bianka Smykalla
Bürgermeisterin