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Ortsübliche Bekanntgabe
Gemeinde Leutersdorf
Gemäß § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
wird der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltplanes für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom
16.10.2024 bis 24.10.2024
im Gemeindeamt Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 10, öffentlich ausgelegt.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 15.11.2024 Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Die Einwendungen gegen den Entwurf sind bis zum 08.11.2024 im Gemeindeamt Leutersdorf, Sachsenstr. 9, 02794 Leutersdorf zu erheben
und ab 11.11.2024 im Gemeindeamt Leutersdorf, Zittauer Platz 1, Rechnungsamt, 1. OG, 02794 Leutersdorf.
Die Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan kann an den angegebenen Tagen unabhängig von den üblichen Sprechzeiten erfolgen.
Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß
§ 54 Abs. 2 S. 2 SächsGemO