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Gemeinde Leutersdorf
Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Leutersdorf vom 20.09.2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat am 22. April 2024 auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist, mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leutersdorf vom 20.September 2022, beschlossen:
Artikel 1
Der § 10 erhält folgenden Wortlaut:
§ 10
Stellvertretung des Bürgermeisters
Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf den Vorsitz im Gemeinderat und die Vorbereitung seiner Sitzungen und auf die Repräsentation der Gemeinde.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Leutersdorf, den 22. April 2024
Scholze
Bürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Leutersdorf, den 22. April 2024
Scholze
Bürgermeister