Willkommen in Leutersdorf

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB des Satzungsbeschlusses und des Inkrafttretens der Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2023 gebilligt.

Der Geltungsbereich der Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf ist ca. 0,80 ha groß und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Spitzkunnersdorf: 317 (teilweise), 316/5 (teilweise), 316/7, 316/8, 316/3, 316/6 (teilweise), 1068/a, 1069/c, 1069/e (teilweise), 1070 (teilweise).

Die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Regelung des § 1 a Abs. 3 BauGB über Eingriffe in Natur und Landschaft wurde berücksichtigt.

Ziel der Einbeziehungsatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) ist die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil zur maßvollen Erweiterung und Ausweisung von Baugrundstücken für Eigenheime, welche sich in die nähere Umgebung einfügen.

Der Beschluss der Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf wird hiermit bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf in Kraft.

Die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf liegt in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9 im Zimmer 1 (Bauwesen) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 11:30 Uhr.

Die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf wird zusätzlich auf folgenden Internetseiten eingestellt:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Leutersdorf geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Leutersdorf, den 9. Februar 2024

Scholze,
Bürgermeister

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Leutersdorf, den 9. Februar 2024

Scholze,
Bürgermeister

 

Teil A - Planzeichnung (Satzungsplan)

 

Ordner-/Dokumentname Hinzugefügt  
1.1_Satzungsblatt_gesiegelt_nicht_barrierefrei.pdf
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26/02/2024 13:48:39
1_Satzungsblatt.pdf
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23/02/2024 08:10:29
2.1_Satzung_Teil_A_-_Planzeichnung_gesiegelt_nicht_barrierefrei.pdf
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26/02/2024 13:48:39
2_Satzung_Teil_A_-_Planzeichnung_231211_UTM33.pdf
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23/02/2024 08:10:30
3.1_Satzung_Teil_B_-_Textliche_Festsetzung_gesiegelt_nicht_barrierefrei.pdf
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3_Satzung_Teil_B_-_Textliche_Festsetzungen_mit_Änderungen_vom_231115_.pdf
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23/02/2024 08:10:29
4_Begründung_Teil_I_230821_mit_Änderungen_vom_231115.pdf
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23/02/2024 08:10:31
Gemeindeblatt_Leutersdorf_2024_02_Auszug.pdf
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