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Gemeinde Leutersdorf
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leutersdorf für das Haushaltsjahr 2024
I.
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 13.11.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
Im Ergebnishaushalt mit dem | |
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 6.250.000,00 EUR |
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 6.250.000,00 EUR |
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | 0,00 EUR |
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 EUR |
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 EUR |
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0,00 EUR |
- Gesamtergebnis auf | 0,00 EUR |
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR |
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR |
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
0,00 EUR |
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
0,00 EUR |
- veranschlagtes Gesamtergebnis auf | 0,00 EUR |
im Finanzhaushalt mit dem | |
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.950.000,00 EUR |
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.350.000,00 EUR |
- Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
600.000,00 EUR |
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 570.000,00 EUR |
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.170.000,00 EUR |
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.600.000,00 EUR |
- Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-3.000.000,00 EUR |
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanztätigkeit auf | 0,00 EUR |
- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -3.000.000,00 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
0,00 EUR |
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf
0,00 EUR |
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf
150.000,00 EUR |
festgesetzt.
§ 5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 410 v. H. |
Gewerbesteuer auf | 390 v. H. |
Leutersdorf, den 22.12.2023
Scholze
Bürgermeister
II.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes lagen in der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 12.10.2023 bis 20.10.2023 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde gemäß §3 Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Leutersdorf, vom 18.12.97, öffentlich bekannt gemacht im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Leutersdorf Nr.1/ 1998, ortsüblich bekannt gemacht. Einwohner und Abgabepflichtige konnten bis zum Ablauf des 10.11.2023 Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Die beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstr.9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 10, in der Zeit vom 02.01.2024 bis 09.01.2024 öffentlich aus. Die Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan kann an den angegebenen Tagen unabhängig von den üblichen Sprechzeiten erfolgen.
Rechtsbehelf:
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs GemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Leutersdorf, den 22.12.2023
Scholze
Bürgermeister