Inkrafttreten Hochwasserrisikomanagementplan inklusive Starkregenrisikomanagement für das Spitzkunnersdorfer Wasser
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Gemeinde Leutersdorf
Inkrafttreten Hochwasserrisikomanagementplan inklusive Starkregenrisikomanagement für das Spitzkunnersdorfer Wasser
Mit Beschluss-Nr. 60/11/23 vom 13. November 2023 wurden die vorgebrachten Hinweise und Einwendungen, welche im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebracht wurden, geprüft und abgewogen und der Hochwasserrisikomanagementplan inklusive Starkregenrisikomanagement und der Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten für das Spitzkunnersdorfer Wasser vom Gemeinderat gebilligt. Er tritt mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Unterlagen mit Stand der Endfassung vom 8. Dezember 2023 sind während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, in 02794 Leutersdorf einsehbar. Darüber hinaus ist der Hochwasserrisikomanagementplan inklusive Starkregenrisikomanagement für das Spitzkunnersdorfer Wasser auf der Internetseite der Gemeinde Leutersdorf (www.leutersdorf.de) öffentlich zugängig.
Gemäß § 75 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Risikomanagementpläne aller 6 Jahre unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.
Leutersdorf, den 8. Dezember 2023
Scholze
Bürgermeister