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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Planfassung vom 21. August 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf fasste in seiner Sitzung am 24.07.2023 den Aufstellungsbeschluss und am 04.09.2023 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf.
Der Geltungsbereich der Satzung ist ca. 0,80 ha groß und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Spitzkunnersdorf: 317 (teilweise), 316/5 (teilweise), 316/7, 316/8, 316/3, 316/6 (teilweise), 1068/a, 1069/c, 1069/e (teilweise), 1070 (teilweise).
Durch die Klarstellungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) werden die Grenzen des Innenbereiches für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festgelegt. Die Klarstellungssatzung hat somit einen deklaratorischen Charakter.
Ziel der Einbeziehungsatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) ist die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil zur maßvollen Erweiterung und Ausweisung von Baugrundstücken für Eigenheime, welche sich in die nähere Umgebung einfügen.
Die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Regelung des § 1a Abs. 3 BauGB über Eingriffe in Natur und Landschaft wird berücksichtigt.
Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Entwurf der Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB, Planfassung vom 21.08.2023 bestehend aus, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und einer Begründung in der Zeit vom
10. Oktober bis 14. November 2023
in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9 im Zimmer 1 (Bauwesen) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Dienstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1037101 sowie auf der Webseite der Gemeinde Leutersdorf unter https://www.leutersdorf.de eingesehen werden.
Leutersdorf, den 15. September 2023
B.Scholze, Bürgermeister
Anlage A Planzeichnung
Weitere Unterlagen werden spätestens am 04. Oktober an dieser Stelle veröffentlicht.