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Öffentliche Auslegung Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Leutersdorf Spitzkunnersdorfer Straße"

Mit Beschluss-Nr. 52/09/22 vom 19.09.2022 hat der Gemeinderat Leutersdorf den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Leutersdorf, Spitzkunnersdorfer Straße“,
in der Fassung vom 18.08.2022,
bestehend aus:

  • dem Teil A - Planzeichnung
  • der Begründung
  • der Vorhabenbeschreibung
  • der Ausgleichsbilanzierung und landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen

gebilligt.


Der Vorentwurf wird entsprechend § 3 Abs.1 BauGB im Zeitraum

vom 10. Oktober bis einschließlich 14. November 2022

im Zimmer 1 (Bauwesen) der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken vorgebracht werden. Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte
eingetragen.

Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs.1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Leutersdorf unter https://www.leutersdorf.de einsehbar, sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1031322 mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Geltungsbereich:

Leutersdorf, den 20.09.2022

Scholze
Bürgermeister

Dokumente zur Bekanntmachung:

 

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