Willkommen in Leutersdorf

1. Steuerfestsetzung

Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen gegenüber dem Vorjahr unverändert:
266 v.H. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 338 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

Für das Kalenderjahr 2026 wird die Grundsteuer in der gleichen Höhe wie im Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Dies betrifft alle Steuerschuldner, welche für das Kalenderjahr 2026 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten. Grundlage dafür bildet der § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG).

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im „Gemeindeblatt“ treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Meßbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid.

 

2. Zahlung der Grundsteuer

Wir bitten alle Steuerpflichtigen, dass die Zahlung der Grundsteuer pünktlich zu den Fälligkeitsterminen erfolgt, um bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung Mahnungen und die Erhebung von Säumniszuschlägen von vornherein auszuschließen. Unter Angabe der Beträge, welche sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntgabe ergeben und unter Angabe des Buchungszeichens besteht die Möglichkeit der Überweisung auf folgendes Konto der Gemeinde Leutersdorf.


Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
IBAN: DE69 8505 0100 3000 0291 24  
BIC:  WELADED1GRL

Des weiterem besteht natürlich auch die Möglichkeit der Barzahlung in der Kasse der Gemeinde Leutersdorf zu den bekannten Sprechzeiten.

 

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Leutersdorf, Zittauer Platz 1, 02794 Leutersdorf, einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz eingeht.

 

Leutersdorf, den 16.01.2026

Bianka Smykalla
Bürgermeisterin

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