Willkommen in Leutersdorf

Fundsachen

Entsprechend § 980 BGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass folgende Gegenstände

Nummer

Gegenstand

Funddatum

006/2025

Autoschlüssel (Keyless)

29.05.2025

im Fundbüro der Gemeinde Leutersdorf abgegeben wurde.

Entsprechend § 973 BGB erwirbt der Finder nach Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes das Eigentum an der Sache, wenn nicht vorher der Empfangsberechtigte (Verlierer) bekannt wird, bzw. sich die verlorene Sache abholt. Anspruchsberechtigte Finder wollen sich bitte bis zum 27. Dezember 2025 beim Fundamt melden.

Empfangsberechtigte (Verlierer) haben die Möglichkeit, bis zum 25. Juli 2025, ihre verlorenen und genannten Gegenstände unter Vorlage eines Eigentumsnachweises bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Zittauer Platz 1 in 02794 Leutersdorf, abzuholen beziehungsweise Auskunft über den Aufbewahrungsort zu erhalten. Danach entscheidet das Fundamt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen über die gefundenen Sachen.

Die entsprechenden Gebühren gemäß laufender Nr. 1 Tarifstelle 14 der Anlage (Kostenverzeichnis) zu § 3 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Leutersdorf (Kostensatzung - KS) vom 22. Dezember 2003 sind durch den Empfangsberechtigten (Verlierer), Eigentümer oder Finder bei Aushändigung des Fundgegenstandes zu entrichten.

Leutersdorf, den 13. Juni 2025

Bianka Smykalla
Bürgermeisterin

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