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Fundsachen
Entsprechend § 908 BGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass ein
Nummer |
Gegenstand |
Funddatum |
00004/2020 |
Schlüsselbund |
19.06.2020 |
00005/2020 |
Maniküre Box |
13.07.2020 |
00006/2020 |
Schlüsselbund |
27.07.2020 |
00007/2020 |
Schlüssel |
27.10.2020 |
00008/2020 |
Nymphen Sittich |
25.10.2020 |
00009/2020 |
Nymphen Sittich |
28.10.2020 |
00010/2020 |
Autoschlüssel |
31.10.2020 |
00011/2020 |
Schlüssel |
03.11.2020 |
im Fundbüro der Gemeinde Leutersdorf abgegeben wurden.
Entsprechend § 973 BGB erwirbt der Finder nach Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes das Eigentum an der Sache, wenn nicht vorher der Empfangsberechtigte (Verlierer) bekannt wird, bzw. sich die verlorene Sache abholt. Anspruchsberechtigte Finder wollen sich bitte bis zum 31. Mai 2021 beim Fundamt melden.
Empfangsberechtigte (Verlierer) haben die Möglichkeit, bis zum 26. Dezember 2020, ihre verlorenen und genannten Gegenstände unter Vorlage eines Eigentumsnachweises bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9 in 02794 Leutersdorf, abzuholen beziehungsweise Auskunft über den Aufbewahrungsort zu erhalten. Danach entscheidet das Fundamt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen über die gefundenen Sachen.
Die entsprechenden Gebühren gemäß laufender Nr. 1 Tarifstelle 14 der Anlage (Kostenverzeichnis) zu § 3 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Leutersdorf (Kostensatzung - KS) vom 22. Dezember 2003 sind durch den Empfangsberechtigten (Verlierer), Eigentümer oder Finder bei Aushändigung des Fundgegenstandes zu entrichten.
Leutersdorf, den (27.11.2020)
Scholze
Bürgermeister