Willkommen in Leutersdorf

Fundsachen

Entsprechend § 908 BGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass ein
 

Nummer

Gegenstand

Funddatum

00004/2020

Schlüsselbund

19.06.2020

00005/2020

Maniküre Box

13.07.2020

00006/2020

Schlüsselbund

27.07.2020

00007/2020

Schlüssel

27.10.2020

00008/2020

Nymphen Sittich

25.10.2020

00009/2020

Nymphen Sittich

28.10.2020

00010/2020

Autoschlüssel

31.10.2020

00011/2020

Schlüssel

03.11.2020

 

im Fundbüro der Gemeinde Leutersdorf abgegeben wurden.
 
Entsprechend § 973 BGB erwirbt der Finder nach Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes das Eigentum an der Sache, wenn nicht vorher der Empfangsberechtigte (Verlierer) bekannt wird, bzw. sich die verlorene Sache abholt. Anspruchsberechtigte Finder wollen sich bitte bis zum 31. Mai 2021 beim Fundamt melden.
 

Empfangsberechtigte (Verlierer) haben die Möglichkeit, bis zum 26. Dezember 2020, ihre verlorenen und genannten Gegenstände unter Vorlage eines Eigentumsnachweises bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9 in 02794 Leutersdorf, abzuholen beziehungsweise Auskunft über den Aufbewahrungsort zu erhalten. Danach entscheidet das Fundamt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen über die gefundenen Sachen.

 

Die entsprechenden Gebühren gemäß laufender Nr. 1 Tarifstelle 14 der Anlage (Kostenverzeichnis) zu § 3 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Leutersdorf (Kostensatzung - KS) vom 22. Dezember 2003 sind durch den Empfangsberechtigten (Verlierer), Eigentümer oder Finder bei Aushändigung des Fundgegenstandes zu entrichten.
 
Leutersdorf, den (27.11.2020)
 
Scholze
Bürgermeister
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