Landkreis Görlitz: Ab sofort Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen verboten

Landkreis Görlitz,
23.06.2021 09:12 Uhr


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern im Landkreis Görlitz sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar.

Wie in den vorangegangenen Jahren veranlasst die angespannte Wasserhaushaltssituation das Landratsamt Görlitz, als Untere Wasserbehörde, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche den Eigentümern und Anliegern an oberirdischen Gewässern die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Gebrauch untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt AB SOFORT bis einschließlich 30. September 2021 oder bis auf Widerruf.

Vom Verbot ausgenommen sind gewerblich arbeitende Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe sowie Wasserentnahmen zum Zwecke der Viehtränke. Darüber hinaus wird insbesondere in Trockenzeiten, mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt, an eine sparsame Verwendung von Wasser appelliert.
 
Die erforderliche öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt im heutigen Landkreisjournal (Ausgabe 23. Juni 2021) sowie auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter http://bekanntmachungen.landkreis.gr/.

Der sogenannte Gemeingebrauch, also das Schöpfen per Hand, bleibt dagegen von dieser Allgemeinverfügung unberührt und ist weiterhin zulässig. Auch Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern insbesondere für Beregnungszwecke sind gehalten, sich an die in dem Bescheid auferlegten Bestimmungen zu halten. Diese beinhalten Einschränkungen für die Entnahme in vorherrschenden Niedrigwassersituationen und sind an die Bedingung geknüpft, einen Mindestwasserabfluss im Gewässer sicherzustellen.

Auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen können die Wasserstände und Durchflüsse abgelesen werden. Besonders in den kleineren Zuflüssen bestehen kritische Situationen bis zum Austrocknen der Quellgebiete. Die Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes in unseren Gewässern sowie verschiedenste wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen sind vom Durchfluss bestimmter Wassermengen abhängig und sicherzustellen. Daher sind die nunmehr behördlich angeordneten Einschränkungen angemessen und im Interesse des Gemeinwohls erforderlich.


Absender der Meldung:
Pressestelle Landratsamt Görlitz