Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Leutersdorf

Verlust des Status als öffentliche Straße bei nicht vorhandener Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis

Durch die damaligen Gemeinden Leutersdorf und Spitzkunnersdorf wurden 1993 bzw. 1996 Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen, beschränkt öffentliche Wege und Plätze, öffentliche Feld- und Waldwege sowie Eigentümerwege im Rahmen der Erstanlegung des Straßenbestandsverzeichnisses angelegt. Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 wird für alle zu diesem Zeitpunkt in ein Bestandsverzeichnis eingetragenen Straßen, Wege und Plätze vermutet, dass sie nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG), vom 21. Januar 1993 (Sächs-GVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762) geändert worden ist, öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes geworden sind.
Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1SächsStrG nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragungals Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 SächsStrG hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen.
Nähere Informationen zum Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Leutersdorf können Sie während der üblichen Öffnungszeiten bei Herrn Reichel in der Gemeindeverwaltung erhalten. Er ist unter der Rufnummer (03586) 3307-14 bzw. (03586) 3307-0 zu erreichen.

Leutersdorf, den 28. Februar 2020
Scholze, Bürgermeister