Landesdirektion Sachsen

Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben
"100 km Radwege Programm
S 139 – Ausbau einer Radverkehrsanlage westlich Mittelherwigsdorf,
1. BA; Umgestaltung Knotenpunkt S 139/K 8656“

Die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und Ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH hat im Auftrag des Freistaates Sachsen für das Vorhaben „100 km Radwege Programm, S 139 – Ausbau einer Radverkehrsanlage westlich Mittelherwigsdorf, 1. BA; Umgestaltung Knotenpunkt S 139/K 8656“ die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 39 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Landesdirektion Sachsen beantragt.

Das Vorhaben umfasst den Neubau eines 2,5 m breiten Radweges straßenbegleitend entlang der S 139 vom Kreisverkehr am Ortsausgang von Spitzkunnersdorf bis zum Knotenpunkt der S 139 mit der K 8656 sowie den Umbau des plangleichen Knotenpunktes S 139/K 8656 zum kleinen Kreisverkehr.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, die sich vorwiegend in Trassennähe befinden, werden Grundstücke in der Gemarkung Spitzkunnerdorf der Gemeinde Leutersdorf sowie Flurstücke der Gemarkung Hainewalde der Gemeinde Hainewalde beansprucht.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Anwendungsbereiche nach § 1 Abs. 1, 2 Nr. 2, Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) sind nicht gegeben. Die in der Anlage 1 zu 1 Abs. 2 Nr. 2 des SächsUVPG angegebenen Kriterien werden nicht erreicht oder überschritten. Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:

 

Unterlage Nr.

Bezeichnung der Unterlage

Teil A

Vorhabensbeschreibung

1

Erläuterungsbericht

Teil B

Planteil

2

Übersichtskarte

3

Übersichtslageplan

4

Übersichtshöhenplan

5

Lageplan

6

Höhenpläne

9

9.1

9.3

9.4

9.5

Landschaftspflegerische Maßnahmen

Maßnahmenübersichtslageplan

Maßnahmenpläne

Maßnahmenblätter

Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

10

Grunderwerb

Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis

11

Regelungsverzeichnis

Teil C

Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

14

Straßenquerschnitte

16

Sonstige Pläne

Schleppkurvennachweis Knotenpunkt S 139/K 8656

18

Wassertechnische Untersuchungen

19

19.1

19.2

Umweltfachliche Untersuchungen

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

21

Sonstige Gutachten

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

 

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit

vom 3. April 2023 bis 2. Mai 2023

in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 1 (Bauwesen) zu den Öffnungszeiten

 

Dienstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter -> Infrastruktur -> Staatsstraßen einsehbar. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

  1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 16. Mai 2023, bei der Landesdirektion Sachsen (Postfachanschrift: Landesdirektion Sachsen 09105 Chemnitz) sowie bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erhoben werden.

    Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

    Nach Ablauf dieser Frist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 39 Abs. 3 Satz 2 SächsStrG i. V. m. § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Gleiches gilt für Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen (§ 39 Abs. 3 Satz 2 SächsStrG i. V. m. § 73 Abs. 4 Sätze 5 und 6 VwVfG).

    Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
  1. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

  2. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 39 Abs. 4 SächsStrG).

    Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden.

    Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, Äußerungen vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 SächsVwVfZG).

    Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    D
    ie Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

    D
    er Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

  3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  5. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

  6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 SächsStrG und die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 1 Satz 3 SächsStrG).

 Datenschutzhinweise

Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz ([ Unterlagen [ Planfeststellungsverfahren Infrastruktur). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz;
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Telefon: +49 371/532-0.

i.A. der Landesdirektion Sachsen

 

 

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