Öffentliche Auslegung
Entwurfdes Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Veranstaltungs- und Vereinshaus Leutersdorf", OT Spitzkunnersdorf
Kontaktperson
Frau Oehrling
Gemeindeverwaltung Leutersdorf
Tel.:+49 (3586) 330717
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffentliche Auslegung Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Veranstaltungs- und Vereinshaus Leutersdorf", OT Spitzkunnersdorf
Mit Beschluss-Nr. 16/03/21 vom 08.03.2021 hat der Gemeinderat Leutersdorf den Entwurf des Be-bauungsplanes „Gewerbegebiet Veranstaltungs- und Vereinshaus Leutersdorf", OT Spitzkun-nersdorf in der Fassung vom 08.03.2021, bestehend aus:
- Teil A - Planzeichnung Fassung vom 08.03.2021
- Teil B – Textliche Festsetzungen Fassung vom 08.03.2021
- der Begründung in der Fassung vom 08.03.2021 mit Umweltbericht und Bilanzierung in der Fassung vom 05.03.2021
gebilligt und zur Auslegung bestimmt.Dem Bebauungsplanentwurf liegt ein Schalltechnisches Gutachten, Fassung vom 01.02.2021 und ein Geotechnischer Bericht vom Dezember 2020 bei.Das Plangebiet ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen.Der Entwurf wird entsprechend § 3 Abs.2 BauGB im Zeitraumvom 14.04.2021 bis 14.05.2021
im Zimmer 1 (Bauwesen) der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachenstraße 9,während der allgemeinen Öffnungszeiten
Dienstag von 9:00 bis 11:30 und 13:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 11:30 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bitten wir um tele-fonische Terminabstimmung.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungs-plan unberücksichtigt bleiben. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden und Nachbargemeinden.
Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Leutersdorf unter https://www.leutersdorf.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar, sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1024020 mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
[1] Umweltbericht mit Bilanzierung, Landschaftsarchitektur neuland, Fassung vom 05.03.2021
[2] Schalltechnisches Gutachten, IDU Umwelt+ IT GmbH Zittau, Fassung vom 24.07.2020
[3] Geotechnischer Bericht, Baugrundinstitut Richter, Dezember 2020
[4] Stellungnahmen (SN) von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit Anschreiben vom 04.09.2020
- Landkreis Görlitz
- Umweltamt
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
- Naturschutzverbände (Grüne Liga)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Geologie/ Boden und Wasser:
- finden sich in [1], [3] und [4] (SN): Landratsamt Görlitz ( Umweltamt) und LfULG
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Geologie, Flächennutzung, Niederschlagswasser, Lagerung wassergefährdender Stoffe, Ableitung Oberflächenwasser, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
- finden sich in [1], [2] und [4] (SN): Landratsamt Görlitz – SG Immissionsschutz
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Bestandsklima, Auswirkungen durch die Planung, Emissionsquellen Lärm und Staubemissionen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
- finden sich in [1]
Es werden Aussagen getroffen zu
:Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen visueller Veränderungen durch die Planung, Ver-meidungs- und Minderungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora}:
- finden sich in [1] und [4] (SN): Landratsamt Görlitz - Umweltamt
Es werden Aussagen getroffen zu:
Flächennutzung, Biotoptypen, gesetzlich geschützte Biotope, Schutzgebiete, Waldflächen, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
- finden sich in [1]
Es werden Aussagen getroffen zu:
Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf Flora und Fauna, NATURA 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Le-bensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Erholung:
- finden sich in [1]
Es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu:
Erholungspotential im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen der Planung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
- finden sich in [1], [2], [3] (SN): Landratsamt Görlitz – Umweltamt SG Immionsschutz, LfULG
Es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu:
Entwicklung der Gewerbeflächen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm / Verkehrslärm, Ab-ständen zur Wohnbebauung, Staubimmissionen, natürliche Radonkonzentration, Auswirkungen auf angrenzende Unternehmen, Anlagensicherheit, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
- finden sich in [1]
es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu:
Kultur- und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen der Planung
Umweltbezogene Informationen zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung:
- finden sich in [1]
Es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu:
Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen der einzelnen Schutzgüter
Umweltbezogene Informationen zu Kompensationsmaßnahmen:
- finden sich in [1]
Es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu:
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches (grünordnerische Festsetzungen) und außerhalb des Geltungsbereiches
Geltungsbereich:
siehe Übersichtskarte des Plangebietes
Leutersdorf, den 12. März 2021
Scholze, Bürgermeister