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Gemeinde Leutersdorf
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur 2. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Leutersdorf für das „Haus am Großen Stein“ vom 10.03.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat am 19.01.2026 auf Grundlage von § 4 und § 73 SächsGemO in Verbindung mit § 2 SächsKAG, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Gemeinderäte die 2. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Leutersdorf für das „Haus am Großen Stein“, Leutersdorfer Straße 1 a in 02794 Leutersdorf – OT Spitzkunnersdorf, beschlossen:
Artikel 1
In der Anlage II wird der Abschnitt „weitere zubuchbare Ausstattung“ wie folgt geändert.
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weitere zubuchbare Ausstattung |
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Trennwände |
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Haustechnik inkl. Beamer |
350,00 € |
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Beamer (bei Einzelnutzung) |
50,00 € |
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Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Leutersdorf, den 19.01.2026
Bianka Smykalla
Bürgermeisterin
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Leutersdorf, den 19.01.2026
Bianka Smykalla
Bürgermeisterin