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Gemeinde Leutersdorf
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur 1. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Leutersdorf für das „Haus am Großen Stein“ vom 10.03.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat am 20. Oktober 2025 auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Gemeinderäte die 1. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Leutersdorf für das „Haus am Großen Stein“ vom 10. März 2025, beschlossen:
Der § 5 erhält folgenden Wortlaut:
§ 5
Fälligkeit und Gebühren
Die Gemeinde Leutersdorf oder der von ihr mit der Verwaltung Betraute schließt mit dem Nutzer eine Nutzungsvereinbarung. Die Gebühren sind an die Gemeindeverwaltung Leutersdorf zu entrichten. Die Nutzungsgebühr setzt sich zu 20 % für die Buchung und zu 80 % für das zur Verfügung stellen zusammen. Die Nutzungsgebühr ist zur Bestätigung des Termins in Höhe der 20 % fällig. Der Anteil der Nutzungsgebühr in Höhe von 80 % für das zur Verfügung stellen, ist mindestens vier Wochen vor dem Nutzungstermin zu entrichten. Eine Rückerstattung ist, bei durch den Nutzer verschuldetem Nichtstattfinden, ausgeschlossen.
Die Kaution ist ebenfalls mit der Nutzungsgebühr in Höhe von 80 % für das zur Verfügung stellen vier Wochen vor dem Nutzungstermin zu entrichten.
Anlage I
Der § 6 Gebühr erhält folgenden Wortlaut:
§ 6
Gebühr
Für die Nutzung des „Haus am Großen Stein“ wird eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich in der Höhe nach dem Umfang (Räumlichkeiten/Ausstattung) und der Dauer der Nutzung. Die Grundlage ist Anlage II zu entnehmen. Die Nutzungsgebühr setzt sich zu 20 % für die Buchung und zu 80 % für das zur Verfügung stellen zusammen. Die Nutzungsgebühr ist zur Bestätigung des Termins in Höhe der 20 % fällig. Der Anteil der Nutzungsgebühr in Höhe von 80 % für das zur Verfügung stellen, ist mindestens vier Wochen vor dem Nutzungstermin zu entrichten. Eine Rückerstattung ist, bei durch den Nutzer verschuldetem Nichtstattfinden, ausgeschlossen.
Die Kaution ist ebenfalls mit der Nutzungsgebühr in Höhe von 80 % für das zur Verfügung stellen vier Wochen vor dem Nutzungstermin zu entrichten.
Anlage II
Gebührenfestlegung der Gemeinde Leutersdorf für das „Haus am Großen Stein“
Gesamtrechnung
|
Abschreibung anteilig |
520,52 € |
|
Betriebskosten anteilig |
233,47 € |
|
gesamt |
753,99 € |
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Leutersdorf, den 21. Oktober 2025
Bianka Smykalla
Bürgermeisterin
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Leutersdorf, den 21. Oktober 2025
Bianka Smykalla
Bürgermeisterin