Willkommen in Leutersdorf

Zweckverband Abwasserbeseitigung Obere Mandau

Information für die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet des ZVA „Obere Mandau“

27. Dezember 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

im Namen des Abwasserzweckverbandes möchte ich Sie heute über eine bevorstehende Änderung informieren. Zum 1. Januar 2025 wird eine Anpassung der Gebühren für die Abwasserentsorgung notwendig sein. Die Gebührenkalkulation wurde separat für verschiedene Bereiche durchgeführt und hat folgende Erhöhungen ergeben:

 

  • Zentrale Abwasserbeseitigung:
    • Die Mengengebühr steigt um 0,66 €/m³ auf 2,35 €/m³.
    • Die jährliche Grundgebühr erhöht sich um 9,00 € pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert (EGW) auf 54,00 € pro Einwohner bzw. EGW.
  • Dezentrale Abwasserbeseitigung:
    • Die Mengengebühr steigt um 11,06 €/m³ auf 31,41 €/m³.
    • Die Grundgebühr je Entsorgung erhöht sich um 51,22 € auf 99,81 €.
  • Gebühr für den Verwaltungsaufwand zur Abwälzung der Abwasserabgabe:
    • Anstieg um 42,60 € auf 57,60 € je Bescheid.
  • Gebühr für die Überwachung der Eigenkontrolle von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben:
    • Erhöhung um 25,17 € auf 50,17 € je Anlage pro Jahr.

Gründe für die Gebührenerhöhung

Die Anpassungen sind aus mehreren Gründen notwendig:

  1. Die Überzahlungen aus früheren Kalkulationszeiträumen, die in der Vergangenheit zur Defizitausgleichung genutzt wurden, sind vollständig aufgebraucht.
  2. Die Unterhaltung des Kanalnetzes, einschließlich Reparaturen, Instandsetzungen und Erneuerungsinvestitionen, verursacht gestiegene Kosten.
  3. Kosten für die technische Betriebsführung sowie für den Transport und die Behandlung von Fäkalien haben zugenommen.
  4. Erhöhte Personal- und Sachkosten tragen ebenfalls zur Gebührenerhöhung bei.

Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und bemühen uns stets, die Gebühren so fair und sozialverträglich wie möglich zu gestalten. Dennoch ist diese Anpassung notwendig, um den Betrieb und die Zukunftsfähigkeit der Abwasserentsorgung in unserem Verbandsgebiet sicherzustellen. Die Abwasserentsorgung muss weiterhin kostendeckend erfolgen, um die langfristige Funktionsfähigkeit der Infrastruktur und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Weitere Informationen

Eine detaillierte Übersicht zur Gebührenkalkulation sowie die wichtigsten Gründe für die Gebührenerhöhung finden Sie auf unserer Webseite unter zva-oberemandau.de. Alternativ steht Ihnen diese Information in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Verfügung. Für Einsicht in die Gebührenkalkulation kann gegen eine Verwaltungsgebühr ein Termin vereinbart werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Team in der Geschäftsstelle:

  • Telefon: 03586/451533 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mandy Gubsch

Verbandsvorsitzende

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