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Gemeinde Leutersdorf
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum
Bürgermeister am 1. September 2024
in der Gemeinde Leutersdorf
1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. September 2024 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl ermittelt und festgestellt:
a) Zahl der Wahlberechtigten 2.841
b) Zahl der Wählerinnen und Wähler 2.188
c) Zahl der ungültigen Stimmen 21
d) Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 2.167
e) Zahl der für die einzelnen Bewerber und für andere Personen
abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge
der erreichten Stimmenzahl:
Wahlvorschlag |
Familienname, Vornamen |
Beruf/Stand |
Anschrift Hauptwohnung |
Stimmen |
Smykalla |
Smykalla, Bianka |
Kriminalhauptkommissarin |
02794 Leutersdorf |
1.643 |
Rößler |
Rößler, |
Verbandsamtsfrau |
01257 |
294 |
Scholze |
Scholze, Thomas |
Bauingenieur (FH) |
02782 Seifhennersdorf |
230 |
Zur Bürgermeisterin gewählt wurde:
Smykalla, Bianka
02794 Leutersdorf
2. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). Gegen die Wahl der Bürgermeisterin ist der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, nur zulässig, wenn ihm mindestens 3 Wahlberechtigte beitreten (§ 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
Leutersdorf, den 3. September 2024
Ramona Reichel
Stellvertreterin gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO