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Erzieher (m/w/d) für die Kindertagesstätten gesucht
Die Gemeinde Leutersdorf stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Erzieher (m/w/d) mit bis zu 31 Wochenarbeitsstunden
für die Kindertagesstätten der Gemeinde Leutersdorf ein.
Um auch in Zukunft unsere Aufgaben erfüllen zu können, benötigen wir ihre Unterstützung.
Zu ihren Arbeitsaufgaben gehören:
- Betreuung der Kinder im Alter von 1 - 6 Jahre entsprechend der Anforderungen des Sächsischen Bildungsplanes
- Umsetzung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeptionen der jeweiligen Einrichtung
Voraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in
- Kenntnisse in der Sozialpädagogik
- Freude an der Arbeit mit allen Kindern
- Kontaktfreudigkeit und ein verständnisvoller Umgang mit Kindern und Eltern
- ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit, Kreativität, Lernbereitschaft, Organisationsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Das Arbeitsverhältnis ist vorerst befristet für zwei Jahre. Bei fachlicher und persönlicher Eignung besteht im Anschluss die Möglichkeit zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Ihre Kurzbewerbung (Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnis über den Berufsabschluss) richten Sie bitte an die
Gemeindeverwaltung Leutersdorf,
Sachsenstr. 9,
02794 Leutersdorf
oder elektronisch an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass vor einer Beschäftigung ein erweitertes Führungszeugnis gem. §§ 30a, 31 BZRG i. V. m. § 72 KJHG abgefordert wird und ein vollständiger Masernimpfschutz gesetzlich vorgeschrieben ist. Vor einer Beschäftigung muss der Nachweis hierüber zwingend vorliegen.
Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Der entsprechende Nachweis ist hinter dem Bewerbungsschreiben anzufügen.
Wir weisen gemäß Art. 5 Abs. 1b und Art. 88 der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit §11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur durch Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden können.