Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Folge“

Der Gemeinderat Leutersdorf hat in seiner Sitzung am 29.08.2022 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Folge“ gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Satzungsentwurf zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Entwurf der Außenbereichssatzung.

Ziel der vorliegenden Außenbereichssatzung ist es, für die im Geltungsbereich gelegenen bebauten Grundstücke eine moderate Entwicklung zu ermöglichen, dies jedoch unter der ausdrücklichen Prämisse, dass die bestehende Bebauungsstruktur erhalten bleibt. Dementsprechend sollen vorrangig über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende Möglichkeiten zur Gebäudebestandssicherung, Umnutzung, Wiedernutzung bei längerem Leerstand und zum Wiederaufbau von Gebäuden geschaffen werden. Punktuelle Ergänzungen innerhalb der Bebauungsstruktur sollen möglich sein.

Der beigefügte Lageplan stellt die maßstabslose Lage des Geltungsbereiches der Satzung dar und dient nur zur Information zu Übersichtszwecken.

Mit der Aufstellung der Satzung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder des Landesrechts unterliegen, begründet. Ebenso wird kein Schutzgut i. S. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie beeinträchtigt.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Folge“ liegt mit seiner Begründung vom 10. Oktober bis einschließlich 14. November 2022 in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 1 (Bauwesen) während folgender Zeiten aus:

Dienstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1031398 sowie auf dem Beteiligungsportal der Gemeinde Leutersdorf, https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/leutersdorf/startseite eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der Außenbereichssatzung „Folge“ zu nehmen und Stellungnahmen an die Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, die ebenfalls mit ausliegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Leutersdorf, den 30.08.2022

Scholze
Bürgermeister

 

Dokumente zur Bekanntmachung: