Willkommen in Leutersdorf

Öffentliche Auslegung
Geänderter Entwurf des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Veranstaltungs- und Vereinshaus Leutersdorf", OT Spitzkunnersdorf

Übersichtskarte des Plangebietes

Kontaktperson

Frau Oehrling

Gemeindeverwaltung Leutersdorf

Tel.:+49 (3586) 330717

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Öffentliche Auslegung geänderter Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Veranstaltungs- und Vereinshaus Leutersdorf", OT Spitzkunnersdorf

Mit Beschluss-Nr. 59/06/21 vom 14.06.2021 hat der Gemeinderat Leutersdorf den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Veranstaltungs- und Vereinshaus Leutersdorf", OT Spitzkunnersdorf in der Fassung vom 14.06.2021, bestehend aus:

  • Teil A - Planzeichnung Fassung vom 14.06.2021
  • Teil B – Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.06.2021
  • der Begründung in der Fassung vom 14.06.2021 mit Umweltbericht und Bilanzierung in der Fassung vom 11.06.2021

gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Dem geänderten Bebauungsplanentwurf liegt ein Schalltechnisches Gutachten, Fassung vom 01.02.2021 und ein Geotechnischer Bericht vom Dezember 2020 bei.

Das Plangebiet ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen.

Der  geänderte Entwurf wird entsprechend §4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2  BauGB im verkürzten Zeitraum

vom 05.07.2021 bis 19.07.2021

im Zimmer 1 (Bauwesen) der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9,

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Dienstag           von 9:00 bis 11:30 und 13:00 bis 17:30 Uhr

Donnerstag       von 9:00 bis 11:30 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag              von 9:00 bis 11:30 Uhr  

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Hinweis: Auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bitten wir um telefonische Terminabstimmung.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Die Änderungen und Ergänzungen sind kenntlich gemacht.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die  Beteiligung der von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in angemessener Frist.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Leutersdorf unter https://www.leutersdorf.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar, sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1025160 mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen werden mit ausgelegt:

[1]        Umweltbericht mit Bilanzierung, Landschaftsarchitektur neuland, Fassung vom 11.06.2021

[2]        Schalltechnisches Gutachten,  IDU IT+Umwelt GmbH Zittau, Fassung vom 01.02.2020

[3]        Geotechnischer Bericht, Baugrundinstitut Richter, Dezember 2020

Leutersdorf, den 15.06.2021

Scholze

Bürgermeister

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