Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021


 

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021         

 

  1. Steuerfestsetzung
Für das Kalenderjahr 2021 wird die Hundesteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Sie betrifft alle Hundehalter, welche für das Jahr 2021 keinen schriftlichen Bescheid erhalten.
Grundlage dafür bildet der § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom  09.10.2000.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im „Gemeindeblatt“ treten für alle Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
 
  1. Zahlung der Hundesteuer
 
Wir bitten alle Steuerpflichtigen, dass die Zahlung der Hundesteuer pünktlich zur Fälligkeit erfolgt, um bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung Mahnungen und die Erhebung von Säumniszuschlägen von vornherein auszuschließen. Unter Angabe der Beträge, welche sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid  vor Veröffentlichung dieser Bekanntgabe ergeben und unter Angabe des Buchungszeichens besteht die Möglichkeit der Überweisung auf folgendes Konto der Gemeinde Leutersdorf:
 
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
IBAN:  DE69850501003000029124
BIC:    WELADED1GRL
 
Des weiterem besteht natürlich auch die Möglichkeit der Barzahlung in der Kasse der Gemeinde  Leutersdorf zu den bekannten Sprechzeiten.
 
  1. Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz eingeht.
 
Leutersdorf, den  27.11.2020
 
Scholze
Bürgermeister