Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über Dienstleistungen des Binnenmarktes (EU-Dienstleistungsrichtlinie) verabschiedet. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu erleichtern und dadurch eine Liberalisierung des Binnenmarktes zu erreichen.
Weitere Informationen zur EU-DLR finden Sie im Amt24.
Neben der bereits möglichen Datenübermittlung (Briefpost, Fax, Online-Formular, unverschlüsselte eMail) können die Anträge nun auch mittels verschlüsselter eMail gestellt werden. Die Stadtverwaltung Meißen eröffnet dafür, zur Zeit noch auf EU-DLR-relevante Verwaltungsverfahren beschränkt, den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch signierten und/oder verschlüsselten Nachrichten erfolgt ausschließlich über Online-Postfäcer des SecureMail Gateway (SMGW) bzw. Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches (EGVP).
- Hier Sie können die Zugangsdaten und ein Onlinepostfach beantragen: SMGW.
- Aufgrund des einfacheren Antragsvorganges wird die Übermitlung mit SMGW empfohlen.
- Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: .doc; .txt; .pdf; .rtf; usw.
- Die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standards PKCS#7 zulässig.
- Sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger darüber informiert.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.egovernment.sachsen.de/55.htm.
Zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen aus dem Gewerbe- und Gaststättenrecht ist die Stadt Ebersbach (Sa.)
Ansprechpartner zur EU-DLR sind:
- Zentraler einheitlicher Ansprechpartner des Freitaates Sachsen
- Ansprechpartner zur EU-DLR der Gemeinde Leutersdorf

